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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kollegen! Herr Klüssendorf, ich fand es ganz interessant, dass Sie die Hälfte Ihrer Redezeit darauf verwendet haben, zu erklären, dass Sie Sachen, die der Minister vorgeschlagen hat, jetzt streichen wollen. Also, anscheinend reden Sie nicht so viel miteinander; denn der Referentenentwurf ist ja schon im April verabschiedet worden.
Man nennt so was Gewaltenteilung!
Wir sind doch hier im Parlament!)
Sie haben ja eigentlich fünf Monate Zeit gehabt, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
Ich bin ein bisschen wohlwollender als Herr Güntzler bezüglich des Gesetzes. Ich stelle fest, dass dieses Gesetz durchaus auch Licht und nicht nur Schatten enthält. Dies unterscheidet den Gesetzentwurf des Finanzministeriums von Gesetzentwürfen anderer Bundesministerien. Dort gibt es weder Licht noch Schatten, sondern eigentlich nur ein schwarzes Loch.
Sehr positiv ist das Mobilitätsbudget in Höhe von 2 400 Euro – es wurde ja schon erwähnt –, das den Arbeitgeber in die Lage versetzt, pauschal versteuerte Zuschüsse zu zahlen, die beim Arbeitnehmer praktisch auch netto ankommen. Positiv finde ich auch die gesetzliche Regelung des steuerfreien Bonus der Krankenkassen von bis zu 150 Euro. Das muss man sich einmal vorstellen – ich weiß nicht, ob Sie da oben im Publikum das wissen –: Wer an gesundheitsfördernden Maßnahmen teilgenommen und dafür einen Bonus von der Krankenkasse erhalten hat, musste diesen bisher versteuern. Das will man jetzt – zumindest bei Zahlungen von bis zu 150 Euro – abschaffen; das ist sehr positiv.
Positiv finde ich auch, dass man bei der Prüfung der Gemeinnützigkeit von Vereinen die Mittelverwendung der Vereine nicht mehr prüfen will. Das war immer ein großes Hindernis; denn die Vereine, die zum Beispiel Investitionen verschieben mussten, mussten bis zum 31. Dezember immer nachweisen, was sie mit dem Geld in den nächsten zwölf Monaten anfangen wollten.
Jetzt kommen wir aber auch schon zu den Schattenseiten. Zur Umsatzsteuer – Herr Güntzler hatte sie ja schon erwähnt –: Die Erhöhung der Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung auf 25 000 bzw. auf 100 000 Euro ist ja grundsätzlich positiv. Dass Sie aber jetzt die Kleinunternehmer verpflichten wollen, bei Überschreiten der Umsatzgrenze im laufenden Jahr schon auf Regelbesteuerung umzustellen, widerspricht jeder steuerlichen Systematik und ist natürlich auch ein Behördenwahnsinn. Das kann man eigentlich so nicht im Gesetz stehen lassen.
Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos])
Die Einschränkung der Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen wurde ja hier schon erwähnt. Gerade für Fort- und Weiterbildungen in Deutschland muss diese Steuerfreiheit erhalten bleiben; denn sie ist dringend notwendig.
Auch die Umsatzsteuerfreiheit der Kommunen ist schon erwähnt worden. Das muss man sich mal vorstellen: Kommunen, die mit Betrieben gewerblich am Markt tätig sind, waren bis jetzt zehn Jahre lang von der Steuerpflicht befreit. Auch die CDU/CSU hat ihren Teil dazu beigetragen, dass dieses Thema immer wieder verschoben wurde. Warum eigentlich? Die Kommunen treten in Konkurrenz zu wirtschaftlichen Unternehmen, zum Beispiel bei der Pflege von Grünflächen und Gartenanlagen oder bei der Unterhaltung von Bürgerhäusern, Kongresszentren etc. Da stehen sie in unmittelbarem Wettbewerb mit privaten Unternehmen, die aber Umsatzsteuer abführen müssen. Die Kommunen mussten das bisher nicht. Ich habe nächste Woche einen Termin bei einer Kommune, die sich zum 1. Januar 2025 umstellen will. Die Verantwortlichen dort begrüßen diese Umstellung, weil sie selbst einsehen, dass das im Prinzip eine Ungerechtigkeit ist. Deswegen ist eine weitere Verschiebung um zwei Jahre nicht hinnehmbar und muss aus dem Gesetz gestrichen werden.
Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos])
Mit Blick auf den Bürokratieabbau ist immer von einer zusätzlichen Belastung für die Kommunen die Rede. Im Gegensatz zu vielen kleinen Unternehmen, die sich aufgrund ihrer Größe für die Erstellung ihrer Umsatzsteuervoranmeldung etc. kein Personal leisten können, hat jede Kommune – selbst die kleinste – eine Finanzabteilung, die das nebenbei ganz gut erledigen kann. Insofern ist das kein erhöhter Bürokratieaufwand, sondern kann von jeder Kommune ohne Probleme erledigt werden.
Letzter Punkt. Man kann im Prinzip sagen, dass dieses Gesetz durchaus positive Ansätze enthält.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Aber es greift nicht weit genug. Wir werden im Oktober einen weitergehenden Gesetzesentwurf vorlegen; denn eine Steuerreform ist das beim besten Willen nicht.
Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos])
Das Wort hat Katharina Beck für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)