- Bundestagsanalysen
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Danke. – Herr Abgeordneter, ich denke, im Moment stehen tatsächlich die akute Katastrophenbewältigung vor allem an der Oder im Vordergrund sowie selbstverständlich die Aufräumarbeiten in Bayern, in Sachsen und vor allem in den europäischen Nachbarländern. Die EU-Kommission hat hier Hilfe in Höhe von 10 Milliarden Euro zugesagt. Ich denke, das zeigt die Dimension, was diese Schäden letzten Endes kosten und dass Vorsorge billiger ist als Nachsorge. Es ist natürlich auch für die betroffenen Regionen, für die betroffenen Menschen besser, wenn wir vorsorgen und diese Schäden überhaupt nicht entstehen.
Mit der jetzt vorgelegten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, dem Hochwasserschutzgesetz – wie ich sagte: Abgestimmt mit den Bundesländern über mehrere Monate – wollen wir das Bauen von Hochwasserschutzanlagen beschleunigen, indem Vergaben erleichtert und Verfahren beschleunigt werden. Denn an vielen Stellen dauert es schlichtweg zu lange, bis eine Deichrückverlegung umgesetzt oder ein Überflutungspolder errichtet worden ist. Diese Zeit lassen uns die veränderten Klimabedingungen nicht mehr. Das sind zwei wesentliche Faktoren.
Ein weiterer ist, dass wir den Ländern die Möglichkeit an die Hand geben, in Zukunft in Überschwemmungsgebieten besondere Gefahrengebiete auszuweisen, –
Frau Ministerin.
– in denen die Ausnahmen für Bauerlaubnisse tatsächlich beendet werden und solche Dinge dann dort nicht mehr stattfinden können. Das soll aber vor Ort entschieden werden.
Sie haben eine Nachfrage? – Bitte, Herr Kollege.