Herr Präsident, vielen Dank, dass Sie genauso wie Ihre Vorgängerpräsidentin die Frage zulassen. – Herr Bundesfinanzminister, in der sehr spannenden Expertenanhörung im Haushaltsausschuss wurde Ihnen recht gegeben, dass eine GMA von mehr als 2 Prozent einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält. Nur ein einziger Sachverständiger hat gesagt, das ginge höchstens dann, wenn entsprechend begründet würde, dass sie höher sein müsste. Das war aber eine Ausnahme. Alle anderen haben gesagt, die Grenze liegt ungefähr bei 2 Prozent, so wie Sie das selber auch gesagt haben. Wenn jetzt das BMAS keine Gegenfinanzierung in der Aktualisierung, die Sie mehrfach erwähnt haben, vorlegen kann, –