- Bundestagsanalysen
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Da ist mir doch an Präzisierung gelegen, Herr Minister. – Wir hatten jetzt eine Sachverständigenanhörung zu diesen Fragestellungen. Der Bundesrechnungshof hat den Vorgang schon für verfassungswidrig befunden. Mehrere Gutachter haben sich in der Anhörung am Montag in dem gleichen Sinne geäußert, unter anderem der Verfassungsrechtler Kube, der das eben genannte Verfahren beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich verfolgt hat. Er ist klar zu dem Ergebnis gekommen, dass er diese Buchung tatsächlich für verfassungswidrig hält.
Wir wissen, dass sich Juristen auch viel vorsichtiger äußern können. Professor Kube hat sich aber sehr bestimmt geäußert. Bleiben Sie dabei, dass Sie das jetzt weiter prüfen wollen, oder sind Sie schon jetzt zu einer Entscheidung in der Lage?
Beifall bei der CDU/CSU)