Herr Präsident! Abgeordnete! Was uns nun als Entwurf für den Haushalt 2025 vorliegt, ist kein harter Sparhaushalt. Insgesamt liegt er auf dem Niveau des Haushalts von 2024, deutlich oberhalb der ursprünglichen Finanzplanung. Das ist erst mal positiv. Preisbereinigt wird der Bund 2025 allerdings deutlich weniger ausgeben als im laufenden Jahr, und auch in den Extrahaushalten wie beispielsweise dem KTF sind Kürzungen geplant. Die notwendigen Zukunftsinvestitionen für die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft jedoch werden nicht hinreichend auf den Weg gebracht. Das ist ein Problem; denn Deutschland steht vor enormen Herausforderungen. Wir haben einen riesigen Investitionsstau, allein im Bereich der Kommunen in Höhe von 186 Milliarden Euro, so die KfW. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute halten ein Sondervermögen von 600 Milliarden Euro über das kommende Jahrzehnt für zwingend erforderlich. Darüber, dass jetzt gehandelt werden muss, herrscht breite Einigkeit, nicht nur bei Grünen und SPD, sondern auch bei vielen CDU-Ministerpräsidenten, den Wirtschaftsweisen sowie den Sozialpartnern. Auf diesen Konsens könnte aufgebaut werden, um gemeinsam die Weichen für die Zukunft zu stellen. Wir als grüne Bundestagsfraktion schlagen hierfür einen Deutschland-Investitionsfonds für die Modernisierung des Landes vor. Ein solches mehrjähriges Investitionsprogramm wäre transparent, nachvollziehbar und rechtssicher. Es hätte zudem den Vorteil, privaten Investoren Sicherheit zu geben, sich langfristig am Standort Deutschland zu engagieren. Mit diesen Investitionen würden Vermögenswerte geschaffen, die nicht zuletzt der kommenden Generation zugutekommen. Weshalb sollte man sie dann nicht auch an den Kosten beteiligen? Fest steht jedoch: Mit diesem Haushalt werden die notwendigen Investitionen nicht hinreichend auf den Weg gebracht. Behindert wird die Aufstellung einer in die Zukunft weisenden Finanzierung durch das Festhalten an der Schuldenbremse und die gleichzeitige Weigerung, sehr hohe Einkommen und Vermögen stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranzuziehen. Das ist ein Fehler, für den auch der CDU-Vorsitzende mit seinen Positionen gesellschaftlich in der Mitverantwortung steht. – Dann hören Sie sich mal an, was Merz erzählt! Im nun vorgelegten Haushaltsplan bleiben die Gesamtausgaben für den Einzelplan 11 mit 179,3 Milliarden Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Für das Bürgergeld und die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung sind zusammen 36 Milliarden Euro vorgesehen. Dabei wird mit deutlich geringeren Ausgaben für das Bürgergeld gerechnet, indem davon ausgegangen wird, dass sich Maßnahmen des Wachstumspakets positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken und zu geringeren Bedarfen bei den Passivleistungen führen. Ob diese Annahmen zutreffen, wird sich zeigen. Im Gesamtbudget SGB II stehen für 2025 insgesamt 9,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist zusätzlich ein Minderbedarf von 900 Millionen Euro jährlich wegen der Übertragung von Aufgaben im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung und Rehabilitation auf die BA ab dem 1. Januar 2025. Hinzu kommt, dass den Jobcentern weitere 361 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, die der Ausfinanzierung der 2024 begonnenen Maßnahmen der Weiterbildung und Rehabilitation dienen, die von den Jobcentern noch zu Ende geführt werden. Gut! Der Passiv-Aktiv-Transfer wird fortgeführt. Gut so! Dafür werden aus dem Ansatz für das Bürgergeld bis zu 700 Millionen Euro zusätzlich zur Förderung nach § 16i SGB II zur Verfügung gestellt. Sodann wird die berufsbezogene Deutschsprachförderung in 2025 auf der bisherigen Höhe von 310 Millionen Euro verfestigt. Der Bedarf dürfte aber deutlich höher liegen. Hier muss nachgebessert werden, was auch an anderer Stelle des Gesamthaushaltes notwendig ist, etwa dort, wo der Ansatz für Integrationskurse halbiert werden soll. Das kann nicht mitgetragen werden. Das gilt auch für einige Punkte der Wachstumsinitiative, die viele positive Punkte beinhaltet, aber eben auch einige problematische. Namentlich gilt das für den Vorschlag, dass Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sich monatlich in Präsenz bei der zuständigen Behörde melden müssen. Das im Bedarfsfall anordnen zu können, macht Sinn. Einen Zwang einzuführen, egal wie gut oder schlecht die Kooperation funktioniert, ist ein bürokratischer Irrweg. Paradoxerweise heißt es dann auch noch, dass die Jobcenter das mit möglichst geringem Aufwand machen sollten – bei mindestens 1 Million zusätzlicher Termine jeden Monat. Das ist eine immense Zusatzbelastung, die den Verwaltungsaufwand der Jobcenter massiv erhöht und sie in ihrer eigentlichen Beratungsarbeit lähmt. Oder nehmen wir die geplante 30-prozentige Leistungskürzung schon ab dem ersten Meldeversäumnis! Das ist – in obendrein verschärfter Form – die Rückkehr zu einer Praxis, die von Anfang an mit Drohungen arbeitet. Die sofortige Sanktion eines Meldeversäumnisses geht ja nur mit einer Rechtsfolgenbelehrung von Anfang an. Welcher Geist dahintersteckt, zeigt sich in einem aktuellen Positionspapier der Arbeitgeberverbände. Dort heißt es – ich zitiere –: Zitat Ende. Das ist pure Ideologie. Mit der Wirklichkeit in den Jobcentern hat das nichts zu tun. Eine Politik, die solchem Geist entspringt, lehnen wir ab, genauso wie die Idee, Arbeitsgelegenheiten verstärkt für die Personengruppe der Totalverweigerer zu nutzen. Die AGHs zu Strafkolonnen zu machen, stigmatisiert das Instrument. Zur Strafe in AGHs eingewiesene Totalverweigerer sind das Letzte, was die Träger solcher Maßnahmen brauchen. Es gibt also – abschließend – noch reichlich zu tun in den vor uns liegenden Beratungen.