Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Können Sie sich noch erinnern? Masken im Freien, absurde Abstandsgebote, Lockdowns, Besuchsverbote in Krankenhäusern, abendliche Ausgangssperren, unsinnige Schulschließungen für unsere Kinder, ausgrenzende 2-G- und 3-G-Regeln, Impfpflicht in den Gesundheitsberufen und die Duldungspflicht bei der Bundeswehr: Das alles war ohne wissenschaftliche Evidenz, wurde trotzdem mit härtesten staatlichen Mitteln durchgepeitscht und wird juristisch bis heute verfolgt. Deshalb fordern wir mit diesem Antrag die Rehabilitierung aller zu Unrecht Verurteilten. Haben Sie es eigentlich mitbekommen? Das Verfahren gegen einen der Freunde Ihres Kanzlers Scholz, den Cum-ex-Banker Olearius, in dem es um 280 Millionen Euro Schaden für den Steuerzahler ging, wurde eingestellt wegen Prozessunfähigkeit durch zu hohen Blutdruck. So viel Glück hatte Anna K., eine Proberichterin aus Jena, vor zwei Wochen nicht. Ihr Vater, ein Pfarrer, wollte ein langjähriges Mitglied seiner Gemeinde in einem Pflegeheim in Jena besuchen. Er war regelmäßig bei der 89-Jährigen, bis die Coronaschutzverordnung ab dem 7. April 2020 Besuchern den Zugang zum Pflegeheim verbot. Die Hausleitung ließ den Pfarrer trotz vieler Bitten nicht hinein. In dieser Not hat Proberichterin Anna K. ihrem Vater eine einstweilige Verfügung ausgestellt, die ihm den Besuch der alten Dame wieder ermöglichte. Im Verfahren sagte der Vater, es sei ja nicht um einen Vorteil für ihn gegangen, sondern um eine alte Frau, die im Sterben lag. Das kann doch kein Verbrechen sein! – Im Namen des Volkes erhielt Anna K. wegen der Rechtsbeugung im Amt ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Artikel 1 Grundgesetz: Dieser Staat und viele von Ihnen, meine Damen und Herren, haben in den Coronajahren hunderttausendfach versagt. Sie sollten sich schämen! Vielen Dank.