Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Wegge, da Sie mir ja die Kompetenz abgesprochen haben, mich in dieser Frage zu äußern, möchte ich doch darauf hinweisen, dass ich nicht nur die Vorlage mehrfach gelesen, sondern selbstverständlich auch die Anhörung besucht habe. – Darf ich jetzt etwas sagen? Jedenfalls habe ich das Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz noch mal durchgelesen. Sie konstruieren hier eine Zuständigkeit nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7, führen aber Bußgeldtatbestände ein, für die die Länder zuständig sind und nicht der Bund. Vielleicht können Sie mir den Widerspruch erklären, warum Sie hier die Zuständigkeit an sich ziehen, bei der Schwangerschaftskonfliktberatung aber nicht. Oder wollen Sie die jetzt auch noch regeln?