Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit 2011 lag die Zahl der Abtreibungen bei rund 100 000 pro Jahr. Zuletzt gab es einen starken Anstieg: von 95 000 Abtreibungen im Jahr 2021 auf 106 000 im letzten Jahr. Schon diese Zahlen zeigen, dass das suggerierte Horrorszenario, dass unzählige Frauen durch Gehsteigbelästigungen an der Beratung gehindert und die Arbeit der Beratungsstellen kriminell sabotiert würden, reine Fantasie ist. Konkrete Zahlen und Vorfälle konnte die Abtreibungskoalition erst gar nicht liefern. Die Gerichte erkennen durchaus, dass das Persönlichkeitsrecht von Frauen, die eine Beratungsstelle aufsuchen, von Mahnwachen und ähnlichen Versammlungen beeinträchtigt wird, wenn sie hierdurch „in eine unausweichliche Situation geraten, in der sie sich direkt und unmittelbar angesprochen sehen müssen“. So der hessische VGH, dem sich der VGH Baden-Württemberg, vom Bundesverwaltungsgericht unbeanstandet, angeschlossen hat. Die Verfahren betrafen dabei nicht einmal übergriffige Versammlungen, sondern übermäßige Beschränkungen durch die Ordnungsämter. Im Fall aus Hessen betrug der Abstand zur Beratungsstelle übrigens 30 bis 35 Meter. Im Fall aus Freiburg lag zwischen Eingang und Versammlungsort eine vielbefahrene vierspurige Straße mit einer Breite von 17 Metern. Das zeigt uns: Hier geht es nicht um Gerechtigkeit für bedrängte Schwangere, sondern um die völlige rechtliche Freigabe der Abtreibung, die durch Fristenlösung und die rechtfertigende medizinisch-soziale Indikation faktisch bereits ins Belieben gestellt ist. Die Tötung eines ungeborenen Kindes ist aber nicht die Krönung angeblicher Geschlechtergerechtigkeit – – und schon gar kein hochheiliges Grundrecht. Vielen Dank.