Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich mache es kurz; wir alle wollen ja irgendwie schnell weg. Frau Kollegin Loop, die Kollegin Hierl hat darauf hingewiesen und auch ich habe in meiner Tätigkeit als Richter gelernt: Man prüft immer zuerst die Zuständigkeit, bevor man sich in die Materie hineinbegibt. Die Frage, die ich gehabt hätte, lautet: Welche Gesetzgebungskompetenz hat denn der Bund? Es geht um Polizei- und Ordnungsrecht. Ihre ganzen Argumente kann man ja so oder so sehen, auch das, was Sie ausgeführt haben. Dem einen kann man aus Sicht der Union zustimmen, dem anderen vielleicht weniger. Aber ich bin heute Mittag nicht gerne hier, wenn wir hier über ein Gesetz beraten, das der Bundestag erlassen soll, für das wir aber gar nicht zuständig sind. Vielleicht können Sie mir jetzt mal sagen, warum wir dafür zuständig sein sollen.