Allein die AfD steht für Lebensschutz und Meinungsfreiheit. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Links-Grünen können vor allem eines: ideologische Kampfbegriffe erfinden. Heute ein neuer: Gehsteigbelästigung; erfunden von der Genderideologin Ulrike Lembke. Alle Formen von relevanten Belästigungen sind aber heute schon strafbar oder eine Ordnungswidrigkeit. Warum also nun Gehsteigbelästigung? Orwell’sches Neusprech. Sie wollen Grundrechte von Christen und Lebensschützern schleifen. Es geht Ihnen nicht um Klimakleber, die Hunderttausende Autofahrer blockieren, oder um Zehntausende Linksextremisten, die versuchen, einen AfD-Parteitag mit Gewalt zu verhindern, und auch nicht um Islamisten, die in ihren Kampfgebeten unseren öffentlichen Raum erobern. Das alles finden Sie irgendwie toll oder demokratisch oder hinnehmbar. Aber wenn Christen und Lebensschützer von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit Gebrauch machen, dann drehen Sie hohl. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Mai 2023 klar festgestellt, dass Lebensschützer auch vor pro-familia-Abtreibungszentren demonstrieren dürfen – ich zitiere –: Damit ist alles gesagt. Sie stellen in Ihrem Gesetzentwurf die Behauptung auf, durch Gehsteigbelästigungen würden Beratungsstellen und Abtreibungskliniken an ihrer Tätigkeit behindert oder Schwangere davon abgehalten, sie zu betreten. Dummes Zeug, das ist dummes Zeug! Sie wissen das. Es gibt dazu keine Statistik, es gibt dazu keine Umfragen, es gibt keine Polizeiberichte, es gibt einfach gar nichts. Sie erfinden ein Problem, das es nicht gibt, damit Sie einen Grund haben, mit staatlichen Repressionen gegen Christen und Lebensschützer vorzugehen. Da wundert es wenig, dass die Vorarbeit dafür von der Heinrich-Böll-Stiftung kommt. Die veröffentlichte 2021 ein Gutachten mit dem Titel „Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld Gehsteigbelästigung“, die Autorin: Sina Fontana. Und hier wird es interessant; denn Frau Fontana hat noch ein anderes Gutachten geschrieben mit dem Titel: „Universelle Frauenrechte und islamisches Recht“. Darin beschreibt Fontana, dass die Scharia ganz wunderbar mit Frauenrechten vereinbar ist. Das sind die Grünen: Christliche Gebete kriminalisieren, weil gegen Frauenrechte; aber Scharia loben und preisen, weil gut für Frauenrechte. Der zentrale Punkt: Wer wie die Grünen und die Linken die Scharia verteidigt, dem geht es nicht um Frauenrechte, sondern dem geht es um den Kampf gegen unsere Kultur. Und in diesem Kulturkampf will die grüne Verbotspartei Kritiker mundtot machen, natürlich mit freundlicher Unterstützung der FDP. Ein Gebet oder der Protest von Lebensschützern: 5 000 Euro Strafe, hier im Bundestag einen bestimmten Vornamen in einem bestimmten Kontext nennen: 1 000 Euro Strafe; der grüne Bußgeldkatalog für verbotene Äußerungen wird sehr lang werden. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig und atmet den Geist totalitärer grüner Ideologie. Auch die CDU will das Beten verbieten, meint aber, dafür reiche das Versammlungsrecht schon aus; Sie haben es gerade gesagt, und Frau Breher am Mittwoch im Ausschuss auch. Allein die FDP – – Nicht allein die FDP ist verantwortlich, aber sie trägt das alles mit. Meine Damen und Herren, Sie werden mir das Beten nicht verbieten und auch nicht das Aussprechen des männlichen Vornamens Markus.