Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist ja auch für einen Finanzpolitiker mal spannend, einer Agrardebatte zu folgen. Die Quintessenz ist für mich, schon heute feststellen zu können, dass dieses Entlastungspaket nur deshalb kommen musste, weil Sie die Landwirte zunächst erheblich belastet haben; ansonsten wäre die Entlastung gar nicht notwendig gewesen. In der damaligen Debatte zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz hat die Bundesregierung ja eine Protokollerklärung abgegeben und den Eindruck erweckt, man würde den Landwirten einiges zurückgeben. Den Landwirten hat man 440 Millionen Euro bei der Dieselrückvergütung genommen. Den Landwirten will man über steuerliche Maßnahmen jetzt 50 Millionen geben. Ich kenne viele Landwirte, weil ich aus einer ländlichen Region komme, und die können rechnen: Die wissen, dass 440 größer ist als 50; und das werden sie Ihnen auch immer vortragen. Vom Kollegen Hocker immer. Wir kennen uns ja noch aus dem Landtag in Niedersachsen. Sie wird jedenfalls kleiner als die Belastung sein, die Sie mit der Agrardieselrückvergütung beschlossen haben, Herr Dr. Hocker. Ich mache jetzt mal weiter. Ja, aber ich würde gerne weiterreden, bevor ich tiefer in die agrarpolitische Debatte einsteige; denn ich würde gerne noch einiges zu den steuerlichen Vorschriften sagen. Wir haben schon mal gemeinsam festgestellt: 440 Millionen Euro sind mehr als 50 Millionen Euro. Es wird also weiterhin Belastungen für die Landwirte geben. Und die Erwartungen, die Sie mit Ihren Ankündigungen in der Protokollerklärung der Bundesregierung geweckt haben, sind in keiner Weise erfüllt worden. Darin ist übrigens auch angesprochen worden, dass noch viele andere steuerliche Vorschriften überprüft werden sollen. Davon ist fast nichts übrig geblieben. Auch wenn Sie sich das Wachstumschancengesetz anschauen: Eine degressive Abschreibung von neun Monaten ist eine Lachnummer und eigentlich nicht der Rede wert. Jetzt haben Sie das Mittel der Tarifermäßigung nach § 32c EStG wiederentdeckt, ein Instrument, das die Große Koalition 2019 eingeführt hat. Man kann auch trefflich darüber streiten, ob es zielführend ist; aber wir haben es eingeführt und halten es grundsätzlich für sinnvoll. Aber wir müssen sagen: Es wirkt aufgrund des Systems beim Steuertarif nur dann, wenn Sie größere Gewinnschwankungen haben. Wenn Sie einen ziemlich gleichmäßigen Gewinn haben, bringt es gar nichts. Es nutzt logischerweise eher den Kleinbetrieben; denn die sind in den unteren Progressionszonen, während es den Großbetrieben eigentlich gar nichts nutzt. Aber die Großbetriebe sind genau die, die Sie mit der Dieselrückvergütung am stärksten belastet haben. Von daher ist das mit der Entlastungswirkung auch etwas verquer. Diejenigen, die sich mit dem Steuerrecht beschäftigt haben, werden feststellen, dass es bei Kapitalgesellschaften gar nicht wirkt; denn die haben einen einheitlichen Steuersatz. Wenn wir wissen, dass in den neuen Bundesländern circa 80 Prozent aller Betriebe in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft organisiert sind, dann wird klar, dass es dort keinerlei Auswirkungen und keinerlei Entlastungen für die Landwirte geben wird. Man muss außerdem sehen: Die Entlastungen werden zu gering ausfallen, aber sie werden auch zu spät kommen. Für den Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 wird die Erklärung nämlich 2026 abgegeben, und die Erstattung kommt Ende 2026, Anfang 2027, also viel zu spät. Von daher ist dieses Instrument das falsche. Ich will auch anmerken, dass Sie in der Protokollerklärung angekündigt haben, dass Sie die Risikoausgleichsrücklage prüfen wollen. Mit zwei Sätzen haben Sie den Gesetzentwurf vom Tisch gewischt, nicht mal näher untersucht und stellen die steile These auf, dass diese Risikoausgleichsrücklage weniger bringen würde als die tarifliche Ermäßigung. Das ist objektiv falsch; das haben wir auch in der Anhörung gehört. Von daher sollten Sie das sauber prüfen. Eine letzte Bemerkung. Sie reden immer von Entlastungen der Landwirte, aber seit 2021, seitdem Sie in der Verantwortung sind, geht es um den Durchschnittssatz der Vorsteuerpauschalierung. Wir kommen von 10,7 Prozent. Im Jahressteuergesetz 2024 wollen Sie auf 7,8 Prozent gehen. Das entspricht einer Jahreswirkung von über 200 Millionen Euro, mit der Sie die Landwirte auch in diesem Fall belasten. Von daher: Reden sie nicht weiter von Entlastungspaketen! Das Ganze ist eine Riesenmogelpackung, meine Damen und Herren. Die Ampelpolitik bedeutet für die Landwirte einfach ein Minusgeschäft. Herzlichen Dank.