Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um das Medizinforschungsgesetz. Ich möchte meine kurze Redezeit dafür verwenden, drei Punkte anzusprechen, die uns als Unionsfraktion wichtig sind. Zum einen ist das die Bundesethikkommission, die Sie fordern. Es stimmt: Manche Landesethikkommissionen stehen wirklich vor Herausforderungen; da laufen manche Dinge nicht optimal. Es kann nicht sein, dass Deutschland beispielsweise bei bestimmten Forschungsvorhaben im Vergleich zum Rest Europas 1,5 Jahre länger braucht. Wir brauchen auch die Forscherperspektive und einfach ein schnelleres Verfahren, um zum Beispiel multizentrische Studien in der Medizin auf den Weg zu bringen. Wir wollen gerne die Landesethikkommissionen stärken. Aber selbst wenn man wie Sie bei dem Thema zu der Forderung kommt, dass wir eine Bundesethikkommission brauchen, ist es ganz klar, dass wir die Ansiedlung am BMG, die besteht, wenn Sie die neue Bundesethikkommission am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ansiedeln, ganz klar ablehnen. Wir möchten, dass die Bundesethikkommission nicht weisungsgebunden ist. Es kann nicht sein, dass der Bundesgesundheitsminister von oben die Ethik in unserem Land bestimmt. Zweitens. Sie verändern die sogenannten Leitplanken; es ist sehr kompliziert, das kurz zu erklären. Da geht es vor allem um die Preisfindung für innovative Arzneimittel. Wenn diese beispielsweise nur einen geringen Zusatznutzen aufweisen, dann erfolgt dafür ein Abschlag zwischen 10 und 15 Prozent. Dieser soll zukünftig für 36 Monate entfallen, wenn das Pharmaunternehmen sich im Bereich der Arzneimittelforschung in Deutschland ansiedelt und dort auch mit Forschungsinstituten kooperiert. Diese Leitplanken waren ganz grundsätzlich ein Systembruch. Deswegen wäre es uns ein Anliegen gewesen, dass Sie dort mutiger gewesen wären und die Leitplanken komplett abgeschafft hätten. Denn die Unternehmen brauchen Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in den Regelungen und keine kurze Befristung auf 36 Monate. Der letzte Punkt sind die vertraulichen Erstattungsbeträge. Die Kollegin Piechotta hat es ja so formuliert: Es ist ein Arzneimittelindustriestandortgesetz. – Dahinter mache ich ein großes Fragezeichen. Denn statt Verlässlichkeit haben Sie ein Bürokratiemonster auf den Weg gebracht. Das taugt einfach nicht zur Förderung der Niederlassungen in Deutschland. Ja, ich erlaube gerne eine. Es wird im Vorfeld ein halbes Jahr lang die Möglichkeit gegeben, dass die Preise sozusagen unverhandelt festgesetzt werden. Danach wird entsprechend verhandelt. Dann sind es die 36 Monate, für die das gilt. Ich kann Ihnen versprechen: Wenn wir in Regierungsverantwortung kommen, dann werden wir die Leitplanken abschaffen. Zurück zum Thema der vertraulichen Erstattungsbeträge. Wie gesagt, für uns ist das ein Bürokratiemonster. Das taugt nicht zur Förderung der Niederlassungen in Deutschland. Denn selbst die Industrie sagt mittlerweile, dass das kein relevanter Punkt mehr innerhalb dieses Gesetzes ist. Man geht davon aus, dass er wirklich nur ganz minimale Auswirkungen hat. Man muss sich das einfach so vorstellen: Die GKV und der Hersteller einigen sich auf 80 Euro für ein Medikament. Diese werden dann entsprechend von der Apotheke ausgegeben, und der Abschlag muss von der GKV dann wieder zurückgeholt werden. Das ist einfach Wahnsinn, was Sie da an Bürokratie aufbauen. Zum Schluss sage ich Ihnen: Auch die Ärzte haben nicht mehr die Möglichkeit, – – die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Entsprechend ist das auch für die niedergelassenen Ärzte ein Bürokratiemonster. Deswegen lehnen wir Ihr Gesetz ab.