Geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat: Ende des Zitats. Ich habe schon gemerkt: Es kam leichte Unruhe bei „Präsident Tolksdorf“ auf. Das Zitat ist etwas älter; schließlich ist Frau Limperg schon seit einigen Jahren BGH-Präsidentin. Ich habe schlicht und einfach meine eigene Rede zitiert, die ich im Bundesrat am 12. Februar 2010 gehalten habe. Seit 14 Jahren arbeiten wir also an dieser Initiative, und jetzt ist es endlich so weit, dass wir an deutschen Gerichten tatsächlich Commercial Courts einführen. Darüber freue ich mich sehr. Dieser Gesetzentwurf geht auf eine gemeinsame Initiative mit dem schlichten Titel „Einführung von Kammern für internationale Handelssachen“ zurück. Es war eine schwarz-grüne Initiative gemeinsam von Hamburg und Nordrhein-Westfalen, die ich zusammen mit meiner damaligen Kollegin Roswitha Müller-Piepenkötter – einige werden sich noch an sie erinnern – eingebracht habe. Das ging dann an den Bundestag; 2011 regierte hier die schwarz-gelbe Koalition. Dann fiel es der Diskontinuität anheim und wurde 2014 und 2018 und 2021 noch mal neu eingebracht. Es passierte nichts. Aber man kann jetzt sagen: Die CDU/CSU hat es nicht geschafft, diese schwarz-grüne Initiative in Zeiten von Koalitionen mit der FDP und der SPD durchzusetzen. Wir schaffen es jetzt, das durchzusetzen. Herr Plum, Sie haben gefragt: Welche Relevanz hat das? Es ist durchaus zuzugestehen: Wenn man so lange braucht, eine gute Idee umzusetzen, dann erscheint sie einem vielleicht nicht mehr ganz so spannend wie ganz am Anfang. Aber wir haben ja noch einige Änderungen aufgegriffen, unter anderem eine niedrigere Streitwertgrenze – das ist erwähnt worden – und eine Erweiterung der Zuständigkeiten im Gesellschaftsrecht. Das ist auch wichtig. Ein Thema, das wir diskutiert und aus der Sachverständigenanhörung mitgenommen haben, betrifft einen frühen Organisationstermin, also einen Termin, bei dem frühzeitig geklärt wird, wie das Verfahren weiterlaufen soll. Auch das greifen wir auf. Wir haben jetzt die Situation, dass die CDU/CSU – man könnte sagen: im kompensierenden Eifer dafür, dass sie es so lange nicht geschafft hat, die von ihr selbst gestartete Idee umzusetzen – weiter reichende Änderungsanträge einbringt. Meines Erachtens sind das im Grundsatz richtige Forderungen, insbesondere die weiteren Organisationstermine; diese würden allen Gerichten helfen. Und wir würden die Wettbewerbsfähigkeit verbessern, wenn wir uns genauer Gedanken über die AGB-Kontrolle im B2B-Bereich machen. Das ist sicherlich richtig. Aber bei manchen Punkten ist eben noch ein bisschen mehr Überzeugungsarbeit nötig. Es darf allerdings in der Tat keine weiteren 14 Jahre dauern. Ich bin ganz optimistisch: Das wird es auch nicht. Ich freue mich über den heutigen Tag und auf die Verabschiedung dieses Gesetzes und wünsche allen, die sich in diesem Bereich engagieren wollen, die diese Möglichkeiten nutzen wollen, viel Erfolg damit. Ich freue mich darauf.