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Vielen Dank, Herr Präsident. – Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages muss weiterentwickelt werden. Wir müssen unsere parlamentarische Demokratie gegen ihre Feinde absichern und sicherstellen, dass das Parlament unsere vielfältige Gesellschaft repräsentiert und alle ordentlich miteinander umgehen.
Seit dieser Wahlperiode sind unsere nationalen Minderheiten wieder im Bundestag vertreten. Aufgrund jahrzehntelanger Abwesenheit fordern Abgeordnete, die immer fraktionslos sein werden und sich nicht in freier Ausübung ihres Mandates einer Fraktion anschließen können, unsere parlamentarischen Verfahren manchmal etwas heraus. Kein Wunder! Unsere parlamentarische Praxis hat sich ohne eine politische Repräsentation der Minderheiten im Bundestag entwickelt.
Deshalb begrüße ich es als SSW-Abgeordneter, dass die Abgeordneten nationaler Minderheiten im Antrag der Koalition explizit berücksichtigt werden. Das ist ein historischer Schritt, und dafür gebührt Ihnen ein ganz großer Dank.
Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Berücksichtigung der Abgeordneten nationaler Minderheiten in der Geschäftsordnung ist wichtig für die politische Integration und für die Partizipation unserer Minderheiten. Nicht unwesentlichen Klärungsbedarf sehe ich allerdings teilweise noch in der praktischen Ausgestaltung einiger eingebrachter Vorschläge. Dazu zählen für mich unter anderem die folgenden Punkte – Herr Fechner, Sie hatten schon angesprochen, dass es da einiges gibt –: die Beschränkung von Entschließungsanträgen auf Gesetzentwürfe, obgleich die minderheitenrelevanten Belange oft keinen Gesetzescharakter haben; die fehlende Stärkung eines auf Minderheitenbelange bezogenen parlamentarischen Fragerechtes, das eine umfassende und systematische Abfrage von für Minderheiten relevanten Sachverhalten ermöglicht, und die Eingrenzung auf „wesentliche“ oder „besondere“ Belange der Minderheit, ohne klar zu bestimmen, was dies ist.
Ich werde mich für diese Punkte im weiteren parlamentarischen Verfahren weiterhin starkmachen und auch um Ihre Unterstützung bitten.
Klar ist: Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Bundestag einen weiten Gestaltungsspielraum ein. Lassen Sie uns diesen gemeinsam nutzen! Ich freue mich auch auf die weitere parlamentarische Debatte.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege Seidler. – Letzte Rednerin in dieser Debatte ist die Kollegin Dr. Petra Sitte, Gruppe Die Linke.
Beifall bei der Linken)