Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es ganz ehrlich: Die Konstruktivität der Opposition hat sich in den letzten drei Jahren schon sehr in Grenzen gehalten. Es lässt für den Wahlkampf das Allerschlimmste erwarten, wenn wir jetzt schon auf dem Niveau angekommen sind, Frau König. Ich wäre wirklich dankbar gewesen, wenn Sie statt Worthülsen und Populismus mal ein bisschen Substanz geboten und sich mit dem Gesetz befasst hätten. Wenn wir uns die Energiepolitik der letzten zwei Jahre ansehen, erkennen wir, dass die Wichtigkeit einer verlässlichen und bezahlbaren Energieversorgung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann: Fehlendes russisches Gas, teurer Einkauf und Unsicherheiten auf dem Weltmarkt haben in der Wirtschaft zu großen Verwerfungen geführt. Man kann im Rückblick sagen: Die Maßnahmen der Ampel haben das Schlimmste verhindert. Die Versorgung war zu jedem Zeitpunkt gesichert. Blackouts gab es nicht, auch wenn sie von der rechten Seite des Hauses gerne heraufbeschworen wurden. Und die Energiekosten sind inzwischen wieder deutlich gesunken. Das Krisenmanagement ist gut gelaufen, und das kann man auch zur Kenntnis nehmen. Parallel haben wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien und beim Netzausbau ordentlich Tempo gemacht. Da waren wir in den letzten Jahren leider ein bisschen hintendran. Dementsprechend ist es eine Erfolgsmeldung, dass wir im ersten Halbjahr 2024 knapp 58 Prozent des deutschen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien decken konnten, Tendenz steigend. Wenn wir in der Zukunft in den Bereichen Wärme und Mobilität noch mehr Strom nutzen wollen, müssen wir weiter dranbleiben. Klar ist auch, dass die beste Energie natürlich die ist, die gar nicht erst verbraucht wird, weil sie nicht benötigt wird. Das ist die Zielrichtung der heute eingebrachten Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes. Es geht darum, Einsparpotenziale zu entdecken und den Verbrauch, wo möglich, zu reduzieren. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Verbesserung der Zielgenauigkeit, indem wir zum Beispiel mit Regelungen nicht mehr bei der Unternehmensgröße, sondern – viel praktikabler – beim Energieverbrauch ansetzen. Dann wirkt es genau da, wo es wirken muss und soll und wo die größeren Einspareffekte zu erzielen sind. Außerdem verbessern wir die Qualität des Energieaudits. Unternehmen treffen natürlich auch auf Basis des Energieaudits Investitionsentscheidungen. Daher müssen sie möglichst zielgenau organisiert werden. Natürlich verlassen sich die Unternehmen auf die Qualität und müssen sich darauf auch verlassen können. Dementsprechend müssen wir hier ein bisschen nachsteuern. Stichproben des BAFA haben gezeigt, dass die Empfehlungen bisher nicht in jedem Fall auf dem letzten Stand der Technik fußten und deswegen den Unternehmen nicht in jedem Fall optimale Entscheidungsgrundlagen für Energieeffizienzinvestitionen bieten konnten. Deswegen begrüßen wir sehr, dass mit diesem Änderungsgesetz die Voraussetzungen für die Auditoren nachgeschärft werden, sowohl vor der Zulassung als übrigens auch bei der Weiterbildung – kein unwichtiger Punkt; denn gerade in diesem Bereich vollzieht sich der technische Fortschritt in großer Geschwindigkeit. Hier muss man Schritt halten, und das regelt dieses Gesetz. Außerdem – auch wenn es nicht zu den Worthülsen der Union passt – entbürokratisieren wir mit diesem Gesetz deutlich. Die neuen Schwellenwerte für die Verpflichtung zum Energieaudit und die Einführung einer Bagatellschwelle im Bereich der Abwärme entlasten die Wirtschaft. Das bedeutet eben weniger Bürokratie, auch wenn es manchen nicht ins Weltbild passt. In Artikel 3 des Gesetzes beenden wir im Übrigen die Energieverbrauchskennzeichnung für Heizungsaltanlagen, also für alle, die über 23 Jahre alt sind. Stichproben und Studien haben ergeben, dass hier in den letzten acht Jahren die meisten Kennzeichnungen durch die Bezirksschornsteinfeger erfolgt sind. Wir haben die Erkenntnis gewonnen, dass man das zwar fortsetzen kann, allerdings nur mit relativ wenig Erkenntnisgewinn. Deswegen beenden wir es und entlasten auch hier. Zusammenfassend möchte ich betonen, dass die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes ein entscheidender Schritt auf unserem Weg zur Klimaneutralität ist, weil wir die Ziele mit aller Ambition weiterverfolgen müssen. Wir müssen die Energieeffizienz stärken, nachhaltiges Wirtschaften fördern und unsere Energieversorgung weiter sichern, weil es immer auch um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft geht. Hier sind wir als Ampel auf einem guten Weg, und die Einladung an die demokratische Opposition, sich konstruktiv einzubringen, ist immer ausgesprochen. Da brauchen wir aber ein bisschen mehr als das, was wir heute in der Debatte gehört haben. Vielen Dank.