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Zunächst mal ist es aus meiner Sicht so, dass wir eine geübte Praxis der Solidarität angesichts solcher Unwetterereignisse haben, an die wir uns auch weiter zu halten beabsichtigen. Das habe ich bei all den Ereignissen, die Sie hier genannt haben – vom Norden bis zum Süden, vom Westen bis zum Osten –, so gesagt, und das ist auch die Haltung der gesamten Bundesregierung.
Wir sind mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, mit dem Bundesrat im intensiven Gespräch. Jetzt wird überall erst mal eine Schadensaufnahme stattfinden. Dabei muss auch ermessen werden: Wie groß ist der Schaden? Ist es ein Schaden von nationaler Bedeutung? Ein solcher ist die grundgesetzliche Voraussetzung dafür, dass wir etwas tun dürfen. Wir gucken natürlich auch, welche Instrumente wir haben. Sie haben in Bezug auf die Ostseeküste sehr konkret über die Maßnahmen berichtet, die bereits ergriffen wurden. Aber wir sind am Thema dran.
Sie haben das Wort zu einer Nachfrage.