Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen“. Was wir darin finden, ist ein Katalog von 19 Punkten, von denen nur ein Teil tatsächlich das Unternehmensteuerrecht betrifft. Die anderen Punkte gehen am Thema vorbei. Was wir darin auch finden, sind Maßnahmen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, teils der Bundesländer oder auch der EU, also nicht unbedingt unseren eigenen. Was wir ebenfalls darin finden, sind jede Menge unbestimmte Forderungen und Worthülsen: Wir sollen etwas verbessern, bürgerfreundlicher gestalten, modern ausgestalten, überprüfen, vereinfachen. Was wir wenig darin finden, sind ganz konkrete Vorschläge mit echten Zahlen. Und was wir darin überhaupt nicht finden, sind Vorschläge zur Finanzierung der darin enthaltenen Mindereinnahmen von vielen Milliarden Euro. Das alles zusammen ist vollkommen unseriös. Da wir gerade schon beim Thema sind: Ich war ja doch ein bisschen überrascht. In der Begründung des Antrags steht auch: Unser Steuersystem muss einfacher werden. Ja, das würden wir alle sofort unterschreiben. Das klingt nach einer guten Sache. Frau Tillmann, wir waren ja schon ein paarmal gemeinsam beim „Tag der Ein- und Ausblicke“, das ist der Tag der offenen Tür hier im Deutschen Bundestag. Eine gute Sache; kommen Sie gerne vorbei! Dort haben wir als Vertreterinnen des Finanzausschusses mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammengesessen und uns ihren Fragen gestellt. Und ich erinnere mich sehr gut daran, was Sie auf die Kritik an unserem komplexen Steuerrecht erwiderten. Sie sagten, dass Sie zu Beginn auch eine Vereinfachung gefordert und in Ihren Wahlkämpfen sogar selbst versprochen hätten, das aber nicht mehr tun, weil Sie inzwischen schon so lange dabei seien und deshalb genau wüssten, dass das in unserer immer komplexer werdenden Welt einfach nicht umsetzbar ist. Trotzdem fordern Sie hier genau das, und das ist unseriös. Ein Punkt des Katalogs zeigt beispielhaft das ganze Dilemma des Antrags ziemlich deutlich; denn zur Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts zählen Sie auch die verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen. Diese Verknüpfung verstehe ich nicht. Ja, Kommunen müssen gut ausgestattet sein. Ich habe selbst in kommunalen Verwaltungen gearbeitet, deshalb hängt daran auch wirklich mein Herz. Unsere Städte und Gemeinden haben ja auch richtig viel zu stemmen. Gerade deshalb hätten sie es doch auch verdient, hierzu von Ihnen etwas ganz Konkretes zu erfahren. Was wollen Sie denn genau? Ich meine, mit einem konkreten Betrag und allem Pipapo, und dazu gehört eben auch eine Gegenfinanzierung. Zu all dem steht auch da nichts: wieder nur Worthülsen. Ich finde es auch dramatisch, dass die CDU/CSU-Fraktion nicht weiß, dass die Bundesländer für genau diese verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zuständig sind. Der Bund unterstützt nur. Und dafür, dass die Zuständigkeit gar nicht bei uns liegt, machen wir sehr viel. Dafür hat uns der Bundesrechnungshof im letzten Jahr sogar kritisiert. Ihnen scheint das trotzdem nicht zu reichen. Wollen Sie etwa den Föderalismus abschaffen? – Eine Antwort wäre schön, aber egal. Halten wir also fest: Fehlende Zuständigkeiten, nichts Konkretes, keine Gegenfinanzierung und irgendwie am Thema vorbei. Das ist unseriös. Aber sei’s drum: Uns eint der Wunsch nach gut ausgestatteten Kommunen. Damit auch überschuldete Kommunen eine gute Basis erhalten, muss das Grundgesetz mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages geändert werden, also auch mit Ihnen von der Union. Ich werte den Punkt, dass Sie trotz fehlender Zuständigkeit die verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Kommunen an den Bund adressieren, deshalb so: als Zustimmung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Lösung der Altschuldenproblematik, die gerade auch für Kommunen in meinem Bundesland NRW eine große Rolle spielt. Dafür herzlichen Dank.