Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein ist ein wichtiger Erinnerungsort für die NS-Euthanasieopfer in Sachsen. Dort haben die Nationalsozialisten in den Jahren 1940 und 1941  13 720 psychisch kranke und geistig behinderte Menschen ermordet. Dieser Erinnerungsort entstand allerdings erst nach dem Mauerfall, als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pirna sowie Angehörige der Ermordeten sich 1991 für eine Gedenkstätte an diesem historischen Ort der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt engagierten. Das ist ein vorbildliches Beispiel für eine zivilgesellschaftliche Initiative und ein ganz wichtiger Beitrag für die Aufarbeitung der Geschichte des Nationalsozialismus. Gleiches gilt für die bundesweiten Stolpersteine, Gedenktafeln und die vielen anderen Erinnerungsorte. Dieses bürgerschaftliche Engagement entlässt uns jedoch nicht aus der gesamtstaatlichen Verantwortung. Die Erinnerung an die nationalsozialistischen Morde an kranken und behinderten Menschen gehört in unser nationales Gedenken. Dafür haben wir in den vergangenen Jahren bereits wichtige Schritte unternommen. Es ist aber ein fortlaufender Prozess; weitere Schritte müssen folgen. Das ist ein gemeinsames Anliegen – über Parteigrenzen hinweg. Bereits der Bundestagsbeschluss für ein zentrales Erinnern in Berlin mit der Errichtung des Gedenkortes T4 war ein interfraktioneller Beschluss. Es ist breiter demokratischer Konsens: Es darf keinen Schlussstrich unter die Aufarbeitung unserer Verbrechensgeschichte geben. Je größer der zeitliche Abstand zu den Geschehnissen, desto wichtiger ist die Mahnung und Erinnerung. Leerstellen und Wissenslücken müssen geschlossen werden. Die von den Nationalsozialisten verharmlosend als „Euthanasie“ bezeichneten Morde waren der Beginn der ideologisch definierten Massenmorde. Besonders grausam waren die Experimente an Kindern, die zu den frühesten Opfern zählten. Ihre schrecklichen Schicksale zu bewahren, ist auch ein Anliegen des heutigen Antrages, mit dem wir den Zugang zu Kranken- und Archivakten verbessern wollen. Damit können die über 300 000 Opfer dauerhaft sichtbarer gemacht werden. Notwendig bleiben eine auskömmliche Finanzierung der Gedenkstätten sowie neue digitale Vermittlungs- und Zeitzeugenformate und selbstverständlich auch weiterhin die zivilgesellschaftliche Unterstützung.