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Ganz herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Sie haben recht: Wir haben uns beim BAföG viel vorgenommen und drei Reformen durchgeführt. In der ersten Reform haben wir sofort die Bedarfssätze und den Wohnkostenzuschuss, also die finanzielle Unterstützung, angepasst.
Wir haben es aber auch in die Breite gebracht. Sie haben das wichtige Thema angesprochen, dass der Zugang zu einem Studium in der Breite ermöglicht wird. Ich möchte aber sagen: Das Aufstiegs-BAföG wird genauso behandelt; das gilt nicht nur fürs Studium. Dass dieser erstmalige Zugang ermöglicht wird, darf nicht an der Finanzierung scheitern. Deswegen war es uns so wichtig, dies von Anfang an durch die Erhöhung der Freibeträge zu erreichen. Die sind in dieser Legislaturperiode um 27 Prozent erhöht worden. So gibt es mehr Möglichkeiten für mehr junge Menschen, ein Studium aufzunehmen.
Wir haben außerdem die Strukturen angepasst. Sie müssen den modernen Lebensläufen entsprechen. Und die Studienstarthilfe ist ein weiterer wichtiger Punkt, um den jungen Menschen, die aus einkommensschwächeren Familien kommen, diesen Übergang zu ermöglichen.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Als Letztes möchte ich noch sagen: Wir haben insgesamt die Bedarfssätze um 11 Prozent, den Wohnkostenzuschlag um 17 Prozent und die Freibeträge um 27 Prozent erhöht sowie einen Notfallmechanismus im Rahmen der Energiekrise eingeführt. Insofern ist das ein großer Schritt und ein klares Signal für das Versprechen für den Aufstieg in dieser Gesellschaft.
Frau Schröder kann noch eine Nachfrage stellen.