Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute drei Anträge der Abgeordneten aus der AfD-Fraktion zum Thema „Rüstungsexporte und Verteidigung“ und werden sie nachher in die Ausschüsse überweisen. Immerhin haben Sie es einmal geschafft, die Anträge zu Beginn der Sitzungswoche vorliegen zu haben. Das ist ein Fortschritt. Den will ich konzedieren. Die Anträge wirken aber so, als hätte die AfD einfach mal alles aufgeschrieben, was ihr so zu Rüstungsexporten und zur Verteidigungspolitik einfällt. Vieles davon konnte man in der Vergangenheit schon an anderer Stelle lesen und hören. Ein Beispiel dafür ist etwa die realitätsferne Forderung nach verpflichtenden Quoten für Offset-Geschäfte bei Rüstungsbeschaffung im Ausland. Dazu haben wir am 27. April letzten Jahres ausführlich debattiert; das kann man alles im Plenarprotokoll nachlesen. Wenn Musikbands nichts Neues mehr einfällt, dann machen sie ein Best-of-Album, und so ähnlich kommen einem Ihre Anträge vor, wenn man sie sich anschaut. Mit einer Sache haben Sie es aber wirklich geschafft, mich zu überraschen: Erst kürzlich, am 13. März dieses Jahres, haben wir uns hier im Plenum mit dem AfD-Antrag „Vetorecht des Bundestages bei Waffenexporten in Konflikt- und Kriegsgebiete“ befasst. Wir haben schnell begriffen, um was es eigentlich ging: der ziemlich plumpe Versuch, die Unterstützung der Ukraine mit deutschen Waffensystemen zu behindern. Ich weiß bis heute nicht, was Sie da eigentlich getrieben hat. Fleißbienchen im Kreml, oder was haben Sie sich da als Belohnung versprochen? Es ist unausgegoren. Ich nutze aber gleichwohl jetzt die Gelegenheit, die wir heute durch Ihre Anträge haben, um noch mal auf einen Punkt hinzuweisen, der in einem merkwürdigen Widerspruch steht. Sie haben in Ihrem einen Antrag zur Verhinderung von „German-free“ folgende Passage, die ich noch mal zitieren möchte: Aber das steht doch in einem glatten Widerspruch zu Ihrem Antrag aus März. Ich wüsste gerne, was nun gilt. Sollen sich Staaten, die sich wie die Ukraine im Überlebenskampf befinden, weiterhin mit deutschen Waffen verteidigen dürfen, oder wollen Sie das mit einem Vetorecht des Bundestags unterbinden? Wie dem auch sei, die Anträge geben mir die Gelegenheit, noch mal grundsätzlich über das Thema Rüstungsexporte zu sprechen; denn das ist immer wieder notwendig. Wir wissen, dass Wiederholung einprägt. Bei vielen Roten und Grünen löst allein die Nennung des Wortes „Rüstungsexport“ immer noch Schnappatmung aus. Deutschland ist nicht die Waffenschmiede der Welt. Wir haben heute schon eine sehr restriktive, ja, in Teilen zu restriktive Exportpolitik im Hinblick auf Rüstungsgüter. Als der Bundeskanzler hier an dieser Stelle auf den völkerrechtswidrigen Überfall Putins auf die Ukraine die Zeitenwende ausrief, musste eigentlich jedem Mitglied des Hauses klar gewesen sein, dass die Zeitenwende nicht damit erschöpft ist, mit einmalig 100 Milliarden Euro Fähigkeitslücken zu schließen und liegengebliebene Investitionen nachzuholen, sondern dass das eine dauerhafte Aufgabe ist. Die neue Realität erfordert auch ein klares Bekenntnis dazu, dass es in Deutschland eine gut aufgestellte, gut funktionierende, innovative Rüstungsindustrie gibt. Und unser Auftrag ist es, diese Industrie am Standort Deutschland für die Zukunft zu stärken. Zeitenwende bedeutet auch den Vorrang von Erfindergeist und Innovationskraft vor Ideologie und Denkverboten. Die unsäglichen Zivilklauseln an staatlich finanzierten Hochschulen müssen flächendeckend weg. Sie sind nichts anderes als eine Beschneidung der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit. Es ist angesichts der gegenwärtigen Situation nicht vertretbar, mit öffentlich finanzierten Einrichtungen zwar Technologiefortschritte zu erzielen, aber zu versuchen, die wehrtechnische Industrie davon abzuschneiden. Wir haben das in Hessen in der CDU-geführten Landesregierung auf den Weg gebracht; da sollten die anderen Landesregierungen nachziehen. Die Bundesregierung muss sich unmissverständlich zur Notwendigkeit der Förderung der deutschen Verteidigungsindustrie bekennen. Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa sind nur möglich in wehrhaften Staaten, die die Souveränität von sich selbst und ihren Partnern wirksam gegen militärische Aggressoren verteidigen können. Die Bundesregierung muss insofern – auch im nächsten Haushalt, für alle zukünftigen Haushalte – dauerhaft das 2-Prozent-Ziel erreichen. Für die Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr und die Perspektiven der wehrtechnischen Industrie in unserem Lande ist es zentral, dass die Beschaffungsvorhaben aus dem Kernhaushalt auskömmlich finanzierbar sind und steigen. Aktuell ist das Gegenteil der Fall: Die Investitionsmittel sinken kontinuierlich zugunsten der laufenden Betriebsausgaben. Das Sondervermögen sollte, wie gesagt, nur Lücken schließen. Der Export der Rüstungsindustrie muss deutlich gesteigert werden. Nur größere Stückzahlen ermöglichen Economies of Scale, Größenvorteile, die dann wiederum erst neue Investitionen in Produktionskapazitäten und in Forschung und Entwicklung ermöglichen. Bei der Frage, ob wir Rüstungsgüter exportieren, geht es in erster Linie um unser nationales Sicherheitsinteresse. Rote und grüne Fantasien von jedweden Verbandsklagerechten – Herr Stegner, das ist ja auch ein Gegenstand des Gesetzes, das Sie anmahnen – gegen Exportentscheidungen müssen endgültig und unwiderruflich beerdigt werden. Es ist doch nicht nachzuvollziehen, dass irgendein Verband wie – – ich komme zum Schluss – Greenpeace, Pax Christi oder wer auch immer den Beschluss der Bundesregierung oder des Bundestages im Wege der Verbandsklage angreifen und konterkarieren könnte. Letzter Punkt. Die Taxonomie muss vom Tisch. Da muss die Bundesregierung in Europa, wenn es sich neu konstituiert, mal breite Schultern zeigen. Es kann doch nicht sein, dass wir Finanzierungen abschneiden für Unternehmen, – – die essenziell sind für unsere Sicherheit und unser friedliches Leben hier in Europa. Danke schön, auch für die Geduld.