Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist keine Frage, ob der nächste großangelegte Cyberangriff auf unsere kritische Infrastruktur stattfinden wird; es ist nur die Frage, wann er passiert. Dies war die Botschaft, welche die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik uns Abgeordneten im Innenausschuss bei ihrem letzten Besuch mitgab. Und in der Tat: Wir sehen wöchentlich, welche Gefahren es für KRITIS, Behörden und Unternehmen birgt, wenn Lücken in der digitalen Sicherheitsinfrastruktur bestehen. Denken Sie nur an die Taurus-Abhöraffäre Anfang des Jahres! Denken Sie an den Hackerangriff auf den Hamburger Flughafen zu Pfingsten, an Cyberangriffe auf unsere Kommunalverwaltungen oder auch an den Angriff auf einen Süßwarenhersteller in Aachen im vergangenen Monat. Cyberangriffe treten immer häufiger auf. Auch Sie, verehrte Kollegen von der SPD, sind Cybergefahren ausgesetzt. Der Cyberangriff von APT 28 auf die SPD im vergangenen Jahr erfolgte durch Schwachstellen im Outlook-Programm. Was auch immer der russische Militärnachrichtendienst GRU als Drahtzieher der Aktion bei der SPD gefunden hat – erfolgreiche Wahlkampfkonzepte können es definitiv nicht gewesen sein. Wir als AfD-Fraktion nehmen das Thema Cybersicherheit sehr ernst und haben uns schon vor einem Jahr im BSI Freital unterrichten lassen. Wir halten es für richtig, dass der Schutz von kritischen Diensten im digitalen Bereich verbessert wird. Unternehmen brauchen nicht weniger, sondern mehr zeitlichen Vorlauf, bevor NIS 2 umgesetzt wird. Der Staat müsste unsere Unternehmen erst darüber aufklären, ob NIS 2 für sie gelten wird, ob sie eine wesentliche oder eine wichtige Einrichtung darstellen sowie welches Risikomanagement und welche technischen Vorkehrungen sie zum Schutz ihrer Netzwerke treffen müssen. Erst dann können wir die Gesetze verschärfen. Denn wenn Unternehmer die Vorgaben von NIS 2 missachten, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro. Dieses Risiko für unseren Wirtschaftsstandort Deutschland will die Union am besten schon morgen erreichen. Wir wollen das nicht. Die Herstellung von gesetzlicher Kohärenz eines Umsetzungsgesetzes mit der sonstigen nationalen Gesetzgebung ist eine Selbstverständlichkeit und bedarf keiner zusätzlichen Erwähnung. Leider ist bei der CDU/CSU auch keine Rede von einer Bürgerbeteiligung vor dem Erlass des Gesetzes. Erst danach möchte sie in Gespräche mit den Verbänden eintreten, um Cybersicherheit zu gewährleisten. Abschließend sei noch gesagt, dass für eine einheitliche Rechtsumsetzung innerhalb der EU Verordnungen das Mittel der Wahl sind. Entgegen Ihrer Forderung Nummer 13 ist es gerade der Sinn und Zweck von EU-Richtlinien, den nationalen Gesetzgebern Gestaltungsspielräume zu verschaffen. Aus diesem Grunde können wir Ihren Antrag leider nur ablehnen. Vielen Dank.