Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD kritisiert am Kalifat-Staat, es mangele ihm an Gewaltenteilung. Diese Diagnose ist richtig. Bemerkenswert ist, dass ausgerechnet die AfD sich als Verfechterin der Gewaltenteilung aufspielt – eine Partei, die am laufenden Band die Institutionen unseres Grundgesetzes ins Lächerliche zu ziehen sucht. Dabei ist es die AfD selbst, die die Gewaltenteilung in diesem Land aushebeln will, die den Systemwechsel will, die einen autokratischen Staat zu ihren Gunsten errichten will. Freuen Sie sich nicht zu früh! Das Grundgesetz ist stärker als seine Feinde. Es ist stärker auch als jene, die hierzulande Kalifate errichten wollen. Bereits im Jahr 2003 hat Bundesinnenminister Otto Schily die Hizb-ut-Tahrir-Bewegung verboten. Sie ist die Mutter von „Muslim Interaktiv“ und anderen Hetzplattformen, und sie war auch Drahtzieherin der Islamistendemonstrationen in Hamburg. Sie findet immer noch Wege, ihre Ideologie in die Köpfe vieler, meist junger, Muslime zu bringen. Das muss aufhören. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern müssen gegen verbotene Organisationen hart durchgreifen; und die Betonung liegt auf „hart“. Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass Ableger von Hizb ut-Tahrir ungehindert zu Veranstaltungen und Versammlungen einladen und im digitalen Raum agieren. Polizei und Verfassungsschutz müssen schneller, breiter und tiefer eingreifen, durch verdeckte Ermittlungen und Onlinestreifen zum Beispiel. Im Ukrainekrieg verwechseln AfD und BSW ja mit Vorliebe Täter und Opfer. Genau zum selben Trick greifen Organisationen wie „Muslim Interaktiv“, gaukeln ihren Anhängern eine Märtyrerrolle vor und reden vor allem jungen Muslimen ein, sie hätten niemals die Chance, sich hierzulande zu integrieren. Gespickt mit scheinbaren Wahrheiten, versucht der politische Islamismus, einen Keil in die Gesellschaft zu treiben. Auch hier eine Parallele zum heutigen Antragsteller. Aber wir halten dagegen. Wir lassen diese verlogenen Narrative nicht durchgehen. Wir werden nicht zulassen, dass die Distanz zwischen unserer offenen Gesellschaft und grundgesetzgetreuen Musliminnen und Muslimen sich vergrößert. Auch deshalb folgen wir nicht den realitätsfernen und rechtlich aussichtslosen Vorschlägen der AfD, sondern wir gehen vor, wie es in einem von Gewaltenteilung geprägten Rechtsstaat üblich ist. Wir finden juristisch saubere Lösungen. Das hat auch den Vorteil, dass Verfassungsfeinde nicht gleich erst- oder zweitinstanzlich Erfolge erzielen, wenn sie den Rechtsweg beschreiten. Die AfD hat damit auch ihre eigenen Erfahrungen und sollte es deshalb besser wissen. Herzlichen Dank.