und zu den Treibhausgasemissionen des ganzen Sektors. Für das neue Nachhaltigkeitslabel können Unternehmen weitere Daten liefern. Das Wirtschaftsministerium erstellt alle drei Jahre einen Bericht zum Universaldienst. Die Bundesnetzagentur erstellt alle fünf Jahre einen Evaluierungsbericht. Die Bundesnetzagentur erstellt alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zum Postsektor. Die Bundesnetzagentur erstellt zukünftig regelmäßig einen Bericht zu Treibhausgasemissionen von Unternehmen ab einem bestimmten Umsatz Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach sechs Monaten Beratungszeit liegt nun das Ergebnis auf dem Tisch. Aus dem Weihnachtspaket – schließlich ist das Postgesetz kurz vor Weihnachten im Kabinett beschlossen worden – ist ein sommerlicher Blumenstrauß mit vielen neuen Regelungen geworden, und zwar, wie wir eben gehört haben, mit ganz viel Kontrolle und Bürokratie. Das aktuelle Postgesetz stammt aus dem Jahr 1997. In diesem Jahr wurde Netflix gegründet, das seine DVDs damals mit der Post verschickt hat. Das erste iPhone kam erst zehn Jahre später auf den Markt und hat unsere Kommunikation fundamental verändert. In der Konsequenz sinken die Briefmengen kontinuierlich; hingegen sind die Sendungsmengen im Paketbereich, getrieben durch E-Commerce und Wettbewerb, extrem angestiegen. Wir sind uns einig: Das Postgesetz muss überarbeitet werden. Wir stimmen weitgehend auch in den Zielen überein; wir haben sie in unserem Antrag formuliert. Wir brauchen auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen – von Hiddensee bis zur Zugspitze, überall im Land –, und das zu bezahlbaren Preisen. Wir brauchen gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Branche; denn sie leisten viel, Sommer wie Winter, bei Wind und Wetter. Ihnen allen ein herzliches Dankeschön! Wir brauchen aber auch fairen Wettbewerb im Paketmarkt und im Briefmarkt; denn Wettbewerb ist der Garant für niedrige Preise, für gute Qualität und für echte Innovationen. Im vorliegenden Postgesetz ist auch so manches enthalten, das diesen Zielen entspricht. Wenn man sich den sommerlichen Blumenstrauß ansieht, dann entdeckt man sogar – nicht viele, aber immerhin ein paar – Winterblüher, Inhalte also, die im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes nicht enthalten waren, in unserem Antrag oder vom Bundesrat aber bereits im Winter gefordert wurden; ich denke da an die Zustellung von Presseprodukten und Wahlunterlagen. Die Zeitungen müssen am Erscheinungstag und Wahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden. Wenn man sich den Blumenstrauß aber ganz genau ansieht, dann entdeckt man, dass darin richtig viel Regulierungsunkraut wuchert. Nimmt man den ursprünglichen Auftrag der Bundesnetzagentur ernst, nämlich Regulierung abzubauen und den Postsektor in den freien Markt zu entlassen, dann wäre dies für den Paketmarkt nach mehr als 25 Jahren jetzt möglich gewesen. Aber diese Chance haben Sie verpasst. Statt mehr Freiheit und mehr Wettbewerb im Paketmarkt gibt es mehr Regulierung, und das ist der falsche Weg. In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie das Postgesetz direkt unter die große Überschrift „Bürokratieabbau“ gestellt und auch Hoffnungen geweckt. Tatsächlich ist dieses Postgesetz aber ein Bürokratieaufbaugesetz und enttäuscht alle Hoffnungen. In Sonntagsreden wird gerne vom Abbau der Berichtspflichten gesprochen. Und was legen Sie uns heute hier vor? Zu der Vielzahl von Berichtspflichten, denen alle Unternehmen ohnehin in den unterschiedlichsten Gesetzen unterliegen, schreibt das Postgesetz zusätzlich vor: einen Bericht zu Laufzeitmessungen und anderen Universaldienstvorgaben, einen Bericht zur Erprobung neuer Modelle der Postversorgung, eine Anmeldepflicht in einem Anbieterverzeichnis. Unternehmen müssen Daten für den digitalen Atlas liefern. Unternehmen müssen ohnehin zu sämtlichen Berichten Daten liefern. So müssen an die Bundesnetzagentur auch Daten zur Erfüllung der Berichtspflichten an die EU-Kommission geliefert werden. Zudem werden die Unternehmen zukünftig verpflichtet, ihre Subunternehmer in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsentgelt und Abführung von Sozialabgaben zu kontrollieren – eigentlich eine staatliche Aufgabe. Außerdem ist im Postgesetz noch gar nicht alles geregelt. Es gibt auch noch Verordnungen. Weil Sie sich in der Ampel nicht einigen konnten, kommt zum Beispiel bis Ende des Jahres eine Verordnung zu einem „geeigneten technischen Hilfsmittel“ für Pakete über 20 Kilogramm. Oder – ein besonders delikates Beispiel –: Im Referentenentwurf zur Paketzustellungsverordnung, die bald kommen wird, wird jeder Arbeitgeber demnächst verpflichtet, seinen Beschäftigten – ich zitiere – die „Orte zur Nutzung von Sanitäreinrichtungen mitzuteilen“. Liebe Ampel, bei allem Verständnis für die Notdurft: So schaffen wir die Wirtschaftswende nicht. Für jede Regelung gibt es irgendwelche Begründungen. In der Summe ist dieser Wust an Bürokratie aber nicht mehr zu bewerkstelligen. Dieses Postgesetz ist ein weiteres Beispiel, warum Bürokratie für die Unternehmen in Deutschland mittlerweile zum Standortnachteil Nummer eins geworden ist. Und das hat maßgeblich mit Ihrer Politik zu tun. Sie können auch noch so oft auf Ihr Bürokratieentlastungsgesetz verweisen: Wenn Sie in Fachgesetzen wie dem Postgesetz immer mehr Bürokratie aufbauen, dann wuchert das Unkraut so sehr, dass sogar vom schönsten Blumenstrauß nichts mehr zu sehen ist. Mehr Vertrauen und weniger Bürokratie würden der Wirtschaft helfen. Damit würden wir auch wieder mehr Freiheit, mehr Wachstum und mehr Zuversicht in unserem Land bekommen. Die Überarbeitung des Postgesetzes ist dringend notwendig. Aber einen solchen Aufwuchs an zusätzlicher Bürokratie können wir nicht mitverantworten. Vielen Dank.