Die Festnahme erinnert uns leider auch an die hohe, wenn auch aktuell zum Glück nur abstrakte Gefahr für unsere Sicherheit in Deutschland. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Foo Fighters, die Toten Hosen und sogar ein gefangenes Plektrum von Slash – so bleibt mir mein „Rock am Ring“ 2015 in Erinnerung. Das ist die Erinnerung an ein sicheres „Rock am Ring“, bei dem die Gefahr durch islamistischen Terror bei Weitem nicht so hoch war, wie sie das heute leider ist. Aber was hat „Rock am Ring“ mit islamistischer Terrorgefahr zu tun? Letzten Freitag wurde am Flughafen Köln/Bonn ein mutmaßlicher IS-Unterstützer festgenommen, der sich als Sicherheitskraft für Nebenevents der EM beworben hatte, aber eben auch als Ordner für „Rock am Ring“ am vergangenen Wochenende. Seine Festnahme und die Nichtzulassung als Ordner bei den Events zeigen doch: Unsere Sicherheitsbehörden, sei es im Bund, sei es in den Ländern, haben die aktuell hohe Gefahr – sie lässt sich nicht abstreiten – im Blick. Sie arbeiten gut zusammen. Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten jeden Tag einen tollen Job, damit wir in Deutschland sicher leben können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit die Strafverfolgungsbehörden Gefahren frühzeitig erkennen können, brauchen sie aber auch Befugnisse, die sie rechtssicher bei ihrer Arbeit unterstützen. Und ja, eine solche Befugnis ist auch die Speicherung von IP-Adressen, wie sie im Antrag gefordert wird. Aber – das muss man dann auch schon mal sagen – Sie hätten sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsausschuss mal absprechen sollen, bevor Sie diesen Antrag stellen. Die haben nämlich schon vor Monaten einen ähnlichen Antrag gestellt. Und in der Anhörung wurde dann sehr schnell deutlich: Sechs Monate Speicherfrist, wie Sie sie hier auch wieder fordern, sind alles andere als eine „auf das absolut Notwendige“ reduzierte Zeit, wie sie das EuGH fordert. Deshalb will ich das mal so deutlich sagen: Das Ziel der IP-Adressen-Speicherung muss sein, dass Straftäter vor Gericht verurteilt werden. Das Ziel darf nicht sein, dass die Regelung selbst vor Gericht abgeurteilt wird. Genau das würden Sie mit diesem Vorschlag aber hier erreichen, liebe Unionsfraktion. Die Forderungen in Ihrem Antrag umfassen einen breiten Strauß an Befugnissen und Ausstattungswünschen für die Polizei, aber auch den Bereich des Aufenthaltsrechts. Sie werfen der Regierung in Ihrem Antrag auch einen „Kontrollverlust in der Migrations- und Integrationspolitik“ vor. Ja, wir erleben seit 2015 eine angespannte Migrationslage. Das bestreitet niemand. Der Mörder von Rouven L., der Terrorist von Mannheim, lebte seit 2013 in Deutschland. Diejenigen, die auf unseren Straßen ein Kalifat fordern, leben nicht erst seit 2015 hier, sondern lebten auch schon vorher hier. Da waren Sie noch in Verantwortung. Und da können Sie sich mit 16 Jahren Regierungsbeteiligung, mit 16 Jahren Kanzlerschaft, mit 16 Jahren CDU/CSU-Innenministern nicht einfach rausreden, als hätten Sie damit nichts zu tun. Vorsicht an der Bahnsteigkante, liebe Unionsfraktion. Wenn Sie bei diesem Thema mit dem Finger auf die Ampel zeigen, dann zeigen sehr viele Finger auf Sie zurück. Tun Sie nicht so, als hätten Sie mit der Migrationspolitik der letzten Jahre nichts zu tun. Nur weil Angela Merkel nicht mehr Ihre Vorsitzende ist, sondern Friedrich Merz Ihr Vorsitzender, heißt das nicht, dass das alles nichts mit Ihnen zu tun hat. Friedrich Merz kann das Ihrer Partei und Ihrer Fraktion noch so oft einreden – es glaubt Ihnen niemand, es ist absolut verantwortungslos, es ist billigster Populismus. Sie hätten das, was Sie fordern, auch schon vor drei Jahren anstoßen können, liebe Unionsfraktion. Zu guter Letzt komme ich zu Ihrem Vorwurf – Frau Lindholz, Sie haben ihn ja eben noch mal bekräftigt –, die Ampel wäre polizeikritisch, würde der Polizei immer nur in den Rücken fallen. Da möchte ich schon mal auf die Bilanz dieser Regierung hinweisen, was die Bundespolizei und die Behörden des Bundes angeht. Es war diese Bundesregierung, die die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt hat. Es war nicht Horst Seehofer, es war Nancy Faeser. Es ist die Ampelregierung, die aktuell, nach 30 langen Jahren, eine große Novelle des Bundespolizeigesetzes berät. Wir waren es, die mit dem Polizeibeauftragten des Bundes eine Anlaufstelle für die Polizistinnen und Polizisten des Bundes geschaffen haben, um strukturelle Defizite zu benennen, damit wir sie dann auch für die Polizistinnen und Polizisten beheben können. Bis 2026 erhält die Bundespolizei jährlich 1 000 neue Stellen. Die Ampel hat diesen Aufwuchs beschlossen, während Unionsinnenminister immer nur die Aufgaben verteilt und abgeschoben haben, aber nie die Ressourcen gecheckt haben. Das ist kein strukturelles Misstrauen der Ampel. Im Gegenteil: Es ist die strukturelle Unterstützung der Bundespolizei, die die Ampel hier durchsetzt. Vielen Dank.