Eines will ich noch sagen: Wichtig ist die Prävention. Deswegen müssen wir bei Hoch- und Tiefbauplanung darauf achten. Diesbezüglich können wir uns durchaus mal andere Länder anschauen. Schauen wir mal nach Dänemark, schauen wir mal in die Schweiz, schauen wir mal nach Österreich! Das alles ist in unserem Antrag drin. Wir bitten um Zustimmung. Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die akute Hochwasserlage im Süden Deutschlands ist schon angesprochen worden. An dieser Stelle darf ich – ich glaube, für alle Mitglieder des Hauses – einen außerordentlichen Dank an alle dort tätigen Helferinnen und Helfer aussprechen, egal welcher Organisation, und wenn es eine Nachbarschaftshilfe ist. Das, was wir dort sehen, ist einfach großartig. Zum Thema selbst. Sehr geehrte Frau Schulz, es soll nicht übergriffig sein, aber ich habe in diesem Haus selten eine Rede gehört, die so konsequent an der Sache vorbeiführte wie Ihre. Sie reden von einer Pflichtversicherung. Offensichtlich haben Sie unseren Antrag nicht gelesen. Wir fordern nämlich gerade keine Pflichtversicherung. Wir sind bei einer Andienungsverpflichtung. Das ist etwas fundamental anderes. Sie sagen, in dem Antrag sei auf das französische Modell abgehoben worden. Dazu wird gleich wahrscheinlich der Kollege Fechner ausführen; ich werde dazu auch noch etwas sagen. Ehrlich gesagt: Wir sind äußerlich und auch politisch äußerst unterschiedlich. Sie müssten Ihren Sachvortrag an die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der SPD richten, mit denen Sie koalieren. Die haben nämlich all das vor, was Sie kritisiert haben. Wenn Sie heute Vormittag genau hingehört haben, dann werden Sie festgestellt haben, dass der von Ihnen regelmäßig unterstützte Bundeskanzler, der diesen Starkwetterereignissen mit einer außergewöhnlich schwachen Performance, was ich außerordentlich bedauere, hinterherhechelt, genau das gefordert hat, was Sie kritisieren. Wir sind also gespannt, wie Sie sich verhalten werden. Meine Damen und Herren, wie ist die Ausgangssituation? Nur 50 Prozent der Wohnungsgebäude in Deutschland sind gegen Elementarschäden versichert. Die Zahl der Elementarschadenereignisse nimmt erheblich zu. Deswegen – nicht angesichts der aktuellen Ereignisse, nicht angesichts des Silvesterhochwassers in Norddeutschland, auch nicht angesichts des Hochwassers in Rheinland-Pfalz und im Saarland, sondern weil das Thema wichtig ist und die Menschen das erwarten – haben wir als Union bereits im Oktober 2023 einen sehr konstruktiven Vorschlag vorgelegt. Wir werden mit unserem Antrag, wenn Sie dem zustimmen, die Elementarschadenversicherungsquote drastisch steigern können. Das ist unser Ziel. Wer sich diesem Schutz entziehen will und sich als potenzieller Versicherungsnehmer kurzfristig individuell wirtschaftlich optimieren will, der kann das machen. Er kann herausoptieren, später aber nicht zu Vater Staat kommen und sagen: Meine Hütte ist weggespült worden. Das ist ein ganz schöner Schaden. Jetzt müsst ihr, jetzt muss die öffentliche Hand eintreten. – Wer sich individuell optimiert, verdient den Schutz der Gemeinschaft dann eben gerade nicht. Das ist unser Ansatz. Meine Damen und Herren, ich will noch ein wichtiges Thema ansprechen: Wir begrenzen das nicht auf Schadensereignisse. Ich habe mit dem Kollegen vom SSW telefoniert. Er sagte: Mensch, in Norddeutschland wird das alles falsch verstanden, weil die Sturmflutschäden angeblich ausgeschlossen worden sind. – Schwieriges Thema. Wir sind allerdings gesprächsoffen, um die Menschen an der Küste nicht alleinzulassen. Der Kollege Fechner wird gleich wahrscheinlich das französische Modell loben wollen. Wir haben uns das angeguckt. Aus unserer Sicht ist das ungeeignet. Was ist passiert? Vor knapp zwei Monaten hat das französische Finanzministerium gesagt: Es herrscht große Not in diesem System. Es ist dringend reformbedürftig. Im nächsten Jahr steigen die Abgaben – da sind es keine Prämien – um 70 Prozent. Seit 2015 ist dieses System defizitär. – Das ist bestenfalls ein Vorbild für Sozialdemokraten, aber nicht für Deutschland.