Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland braucht eine Wirtschaftswende. Die mittelfristige Wachstumsprognose ist von 1,5 auf 0,2 Prozent zurückgegangen. Unsere Unternehmen kämpfen gegen den Fachkräftemangel, und bei den Strompreisen halten wir uns dank des völkerrechtswidrigen Einmarsches Russlands in die Ukraine unter den Top Ten. Auch bei den Standortfaktoren sind wir im weltweiten Ranking von Platz 6 auf Platz 22 zurückgefallen – übrigens, liebe Union, in den letzten zehn Jahren. Das heißt, auch ihr in eurer Regierungszeit habt vieles nicht gemacht, was damals schon möglich gewesen wäre. Die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren hat sich nach Einschätzung der Unternehmen in den letzten zehn Jahren nahezu verdoppelt. Selbst deutsche Traditionsunternehmen wie Miele, Kärcher und Stihl überlegen sich hinsichtlich ihrer Investitionen, weniger in Deutschland und mehr ins Ausland zu investieren. Es wird Zeit, diesen Unternehmen und den Unternehmern eine Perspektive in Deutschland zu geben. Diese Perspektive zeigen wir heute mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich das größte Verfahren zur Planungsbeschleunigung der letzten 30 Jahre. Vom Sportplatz über die erneuerbaren Energien bis hin zu dem Chemiepark: Alle Vorhaben in Deutschland werden merklich beschleunigt, und das ohne Abstriche beim Naturschutz. Was machen wir genau? Zunächst setzen wir die Dinge um, die längst überfällig und selbstverständlich sein sollten. Wir digitalisieren die Antragsverfahren. Alles, was digitalisiert geht, soll auch digitalisiert gemacht werden. Ausnahmen werden nur dort gemacht, wo Unternehmen Sorge um ihre Betriebsgeheimnisse haben. Hier können sie freiwillig und selbstbestimmt weiterhin auf das analoge Verfahren zurückgreifen. Wir wollen nicht die Industriespionage erleichtern, sondern es der Industrie leichter machen. Dann straffen und vereinfachen wir das Verfahren an sich. Behörden müssen künftig die Vollständigkeit der Unterlagen beim Eingang des Antrags prüfen, und sie können nur noch ein einziges Mal Nachforderungen stellen. Dann fangen die Fristen verbindlich zu laufen an. Wenn weitere Behörden angehört werden müssen und sie sich einfach nicht zurückmelden: Pech gehabt. Wenn deren Informationen trotzdem gebraucht werden, können die leitenden Behörden zulasten und auf Kosten der Behörde, die sich nicht meldet, ein Gutachten erstellen lassen. Auch hier ist richtig Beschleunigungspotenzial zu heben. Erneuerbare Energien haben im Regelfall ein geringeres Gefahrenpotenzial als beispielsweise eine Chemieanlage. Deswegen gehen wir bei erneuerbaren Energien sogar noch einen kleinen Schritt weiter. Wenn sich hier eine Behörde nicht meldet, wird nicht auf das Verfahren der Beteiligungsfiktion zurückgegriffen, sondern dann wird so getan, als ob die Behörde zugestimmt hat. Das ist dem geschuldet, dass wir a) die Energieerzeugung in Deutschland deutlich ausbauen müssen, um von den Top Ten runterzukommen, und dass b) diese Anlagen einfach weniger Gefahrenpotenzial haben. Das ist inhaltlich richtig und ausgesprochen sinnvoll. Erörterungstermine werden nur noch dann notwendig, wenn sie auch nötig sind. Wir stärken die Position des Projektmanagers. Dort, wo die personelle Ausstattung der Behörden nicht ausreichend ist, werden künftig in Einklang mit dem Projektherrn externe Hilfspersonen zur Seite gestellt werden, sodass nicht mehr der Personalmangel bestimmend ist, sondern wir alle Kräfte bündeln können, um Genehmigungsverfahren auch in den Behörden zu beschleunigen. Zudem haben wir aus den Erfahrungen der Energiekrise gelernt. Wir verstetigen die sogenannten Fuel-Switch-Regelungen und weiten diese auf alle Bestandsanlagen und -anwendungen aus. Durch den Wegfall der Prognoseentscheidung stärken wir die Rechte und die Möglichkeiten derjenigen, die in Deutschland weiter investieren möchten. Diese und weitere Maßnahmen führen dazu, dass wir in Deutschland bei den Genehmigungsverfahren Tempo machen. Trotzdem nörgelt die Union an dem Gesetz rum und will all die guten Punkte in Gänze ablehnen. Daher will ich ein ganz klein wenig auf Ihren Entschließungsantrag eingehen, mit dem Sie versuchen, Ihre Ablehnung zu rechtfertigen. Sie fordern, dass wir alle Punkte der MPK vom November 2023 in diesem Gesetz umsetzen. – Tja, genau das haben wir mit dem vorliegenden Gesetz getan. Lediglich die sogenannte Stichtagsregelung ist nicht enthalten, und ich erkläre Ihnen auch, warum: Sie ist nicht rechtskonform. Sie widerspricht der Aarhus-Konvention. Eine solche rechtswidrige Regelung können wir leider in Deutschland nicht erlassen. Wir sind eine Rechtsstaatspartei, und deswegen sind wir hier zurückhaltend. Richtig demgegenüber ist Ihre Forderung, die europäische Präklusionsregel zu überarbeiten. Dies muss aber in Europa geregelt werden. – Sekunde mal: Wer war da bis jetzt federführend? Ach ja, von der Leyen. Die hat es nicht gemacht. Allerdings werden wir dieses Problem, das von der Leyen in Europa nicht lösen kann, nicht hier und heute im Bundestag regeln können. Stattdessen haben wir einen verbindlichen Fristlauf vereinbart und das Verfahren planbar gemacht. Damit erreichen wir das gleiche Ziel, allerdings auf rechtskonforme Art. Ich finde, den Vogel schießen Sie ein bisschen mit der Forderung ab, dass jegliche Naturschutzbelange komplett außer Acht zu lassen sind, wenn es nur irgendwie um erneuerbare Energien geht. Ernsthaft? Jedes Windrad in jedem Naturschutzgebiet soll gesetzlich privilegiert und zulässig sein? Ganz ehrlich: Man muss kein Grüner sein, um zu sehen, dass diese Forderung jede vernünftige rote Linie überschreitet. Unabhängig davon ist es übrigens gemäß nationalem, europäischem und internationalem Recht rechtswidrig. Jetzt behaupten Sie – das nennen Sie zumindest im Ausschuss als Grund, warum Sie das Gesetz ablehnen –, dass die Aufnahme des Schutzgutes Klima das ganze Ding so wahnsinnig rechtsunsicher machen würde. Spoiler alert! Wir haben schon den Schutz der Atmosphäre, einen ähnlich rechtsunsicheren Begriff, und ich kann Ihnen sagen, was beide Begriffe gemeinsam haben: Sie beeinflussen den Inhalt des Gesetzes ohne unterliegende Regelungen nicht. Sie machen es eben nicht rechtsunsicher. – Ganz ehrlich: Wegen mir hätte es die Aufnahme auch nicht gebraucht. Aber die Wahrheit ist, dass dieses Gesetz so viel besser ist, sodass ungeachtet der Aufnahme des Schutzgutes Klima in der Abwägung jeder vernünftig denkende Mensch hier schlicht und ergreifend zustimmen muss. Liebe Union, wir fordern Sie ein weiteres Mal auf: Gehen Sie noch mal ganz sorgfältig in sich, und überlegen Sie, ob Ihre wirklich dünne, dünne, dünne Begründung ausreicht, diesem großen Gesetz nicht zuzustimmen. Wir zünden heute den Genehmigungsturbo. Wir räumen den Weg frei für alle, die in Deutschland und für Deutschland Investitionen tätigen wollen. An der Zustimmung zu diesem Gesetz werden wir sehen, wer bereit ist, für eine Wirtschaftswende in Deutschland zu arbeiten, die Ärmel hochzukrempeln. Wir in der FDP haben es getan. Wir haben es gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern in vielen Diskussionen umgesetzt. Jetzt kann es losgehen, Investitionen können starten, und das Ganze auch noch schnell. – Deswegen schenke ich Ihnen eineinhalb Minuten, liebe Union. Die können Sie dazu nutzen, sich noch einmal Gedanken zu machen.