Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir beraten heute zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion. Der eine befasst sich mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, der andere mit dem Genesenenstatus, und ich möchte gerne mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht beginnen. Ich möchte zuallererst etwas klarstellen, was mir in diesen Tagen besonders wichtig ist und was sowohl in der Debatte heute und in vorherigen Debatten als auch in der Öffentlichkeit immer wieder völlig falsch dargestellt wird: Die Impfnachweispflicht bezieht sich eben nicht auf einzelne Berufsgruppen, meine Damen und Herren. Es ist vielmehr wichtig, dass jeder, der eine entsprechende Einrichtung betritt und darin mit den vulnerablen Gruppen in Kontakt kommt, geimpft ist. Das sind natürlich nicht ausschließlich die Pflegefachkräfte, sondern eben auch die Reinigungskraft, der Koch oder der Hausmeister. Warum ist das so? Im Mittelpunkt steht für uns immer der Schutz der vulnerablen Gruppen. Das ist Sinn und Zweck dieses Gesetzes, das die Ampel richtigerweise vorgelegt hat und dem die Union und auch der Bundesrat zugestimmt haben. Denn eine hohe Impfquote beim Personal in den Gesundheitsberufen und in Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung betreuen, ist besonders wichtig, um das Risiko der Gefährdung dieser Menschen zu senken. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch genau so bestätigt. Nein. Meine Damen und Herren, wir erleben hier einen weiteren verzweifelten Versuch der Union, irgendwie in der Opposition Fuß zu fassen. Es ist doch aberwitzig, um nicht zu sagen: absurd, dass ausgerechnet die Union sich jetzt kritisch zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht äußert, und an vorderster Front natürlich mal wieder Markus Söder. Bayern hat lautstark die einrichtungsbezogene Impfpflicht gefordert. Bayern hat der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Bundesrat zugestimmt. Und Bayern möchte jetzt die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht umsetzen. Finde den Fehler! Das passt doch alles vorne und hinten nicht zusammen, meine Damen und Herren. Auch in Richtung Bayern: Es gibt doch tatsächlich Bundesländer, die die Hände nicht in den Schoß legen – so wie Bayern –, sondern Gespräche mit den Kommunen führen, mit allen Akteuren im Austausch stehen und auch für eine gute, möglichst digitale Umsetzung sorgen, so zum Beispiel mein Bundesland Schleswig-Holstein und genauso auch Nordrhein-Westfalen. Es geht also. Sie müssen nur mal richtig hinschauen, meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist es in Bundesländern mit einer hohen Impfquote in den Gesundheitseinrichtungen leichter, die Nachweispflicht umzusetzen. Aber dafür wird den Gesundheitsämtern, die für Einrichtungen mit einer niedrigen Impfquote zuständig sind, ein Ermessensspielraum eingeräumt. Das haben wir ganz bewusst gemacht, und das ist auch gut so. Anstatt wie Bayern eine bundesweite Aussetzung der Nachweispflicht zu verlangen, sollte man sich lieber um eine zeitnahe Umsetzung und um die Erhöhung der Impfbereitschaft kümmern. Das wären die richtigen Maßnahmen. Deswegen ist es gut, dass ab nächster Woche ausreichend Novavax-Impfstoff zur Verfügung steht, der zunächst prioritär für Beschäftigte im Gesundheitswesen eingesetzt wird. Ich kann nur alle auffordern, die auf Novavax gewartet haben, sich jetzt zeitnah impfen zu lassen. Das ist die richtige Maßnahme, meine Damen und Herren! Ich verstehe viele, die, so wie ich auch, sagen: Ich möchte nicht, dass meine Angehörigen in einer Einrichtung betreut werden, in der die Mehrzahl der Mitarbeiter ungeimpft ist. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die vulnerablen Gruppen wirklich zu schützen. Jetzt geht mir leider die Zeit aus; ich hätte noch viel zum Genesenenstatus sagen wollen, aber die Präsidentin ist leider dagegen; wir können das vielleicht bilateral klären. Ganz herzlichen Dank.