Herzlichen Dank. – Ich hatte mir so etwas schon gedacht; Sie haben ja viele liebevolle Kleine Anfragen zu ähnlichen Themen gestellt. Wir haben Ihnen immer wieder die gleiche Auskunft gegeben, die ich Ihnen auch jetzt geben kann. Ich glaube aber, es ist auch hier wieder nötig, dass Sie die Unterstellungen in Ihrer Frage zurücknehmen. Es gibt keine Verwicklung von Olaf Scholz in einen Steuerskandal. Die Cum-ex-Geschäfte sind insbesondere zur Amtszeit eines CDU-Finanzministers lange nicht abgestellt worden, sondern erst sehr spät. Die Cum-ex-Geschäfte haben bis 2011 stattgefunden. Da war Olaf Scholz weder Hamburger Bürgermeister noch Bundesminister der Finanzen. Ein Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat über vier Jahre hinweg jetzt alles untersucht. Sie haben den Zwischenbericht gesehen. Da gibt es die klare Aussage aller 50 gehörten Zeuginnen und Zeugen aus der hamburgischen Steuerverwaltung: Es hat keinerlei Einflussnahme der Politik, weder von Olaf Scholz noch von Peter Tschentscher, dem damaligen Finanzsenator, auf dieses Steuerverfahren gegeben. Es ist, ähnlich wie übrigens in Nordrhein-Westfalen zum gleichen Zeitpunkt, nämlich 2016, von der Steuerverwaltung der Stadt Hamburg, von ordentlichen Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten, entschieden worden – weil es zum damaligen Zeitpunkt keine Beweise für diese Cum-ex-Geschäfte gab –, keine Rückforderung bereits erstatteter Kapitalertragsteuer zu verlangen. Ich glaube, wir sollten unseren Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten auch ein bisschen den Rücken stärken, insbesondere wenn das jetzt so untersucht wird, und nicht immer wieder die gleiche Geschichte erzählen; denn das würde ja bedeuten, dass Steuerbeamte – – ihrer Dienstpflicht nicht nachkommen.