Zunächst weise ich ganz dezent darauf hin, dass die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers sich ja nicht auf die frei gewählten Abgeordneten, also den Haushaltsgesetzgeber, erstreckt. Das heißt, die in Ihrer Frage enthaltene Beschreibung der Tatsachen ist aus meiner Sicht nicht ganz korrekt. Unabhängig davon gibt es übrigens neben der Richtlinienkompetenz noch die Ressortzuständigkeit im Grundgesetz. Insofern ist diese Frage schwer zu beantworten, jedenfalls auf der Basis des Grundgesetzes und des parlamentarischen Systems, das wir haben. Mir ist aber wichtig, dass wir vor allem bei der Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels vorankommen. Und da hat diese Bundesregierung so viel geschafft wie keine zuvor. Sie können das – ich habe es am Anfang gesagt – beim Ausbau der Erneuerbaren feststellen. Denn das Leben ist ja sehr konkret, und die Frage der Bekämpfung des Klimawandels und unser Anteil daran ist auch sehr konkret. Wie viele Stromleitungen kriegen wir hin, wie viele Windenergieanlagen an Land, wie viele Windenergieanlagen auf See, wie viele Flächen Photovoltaik? Die Beantwortung all dieser Fragen wird dazu führen, dass wir den Verbrauch fossiler Brennstoffe verringern. Sie werden mitbekommen haben, dass wir jetzt das erste Mal tatsächlich – – Es sind so viele schöne Fakten, die man nennen könnte.