Bei dieser Problematik ist Ihnen vielleicht entgangen, dass wir ein europäisches Rechtssystem haben. Der Europäische Gerichtshof hat zu der Frage vorgelagerter Binnengrenzkontrollen eine – auch aus meiner Sicht zu bedauernde – Entscheidung im Verhältnis von Frankreich zu Italien getroffen. Das heißt, die erste Antwort ist: Wenn man das machen möchte – und das tun wir auch im Falle eines der Nachbarstaaten –, dann sind gemeinsame Grenzkontrollen auf dem Gebiet des anderen Staates durchzuführen, damit das von Ihnen beschriebene Phänomen nicht eintritt. Die zweite Antwort ist, dass die Verfahren zu beschleunigen sind. In der von mir erwähnten Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist vereinbart worden, dass für diejenigen, bei denen eine Gesamtanerkennungsquote von unter 5 Prozent aller eingereichten Anträge vorliegt, die Verfahren beim BAMF, also dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, und bei den Verwaltungsgerichten in der ersten Instanz in den Ländern auf drei Monate verkürzt werden sollen, damit sehr schnell Klarheit herrscht und dann auch die Abschiebungen durchgeführt werden können.