Bisher bestand ein für unsere vermurkste Digitalisierung typischer Zustand: Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher und Anträge an Vollstreckungsgerichte sind bitte digital zu stellen, während die vollstreckbare Ausfertigung dann jeweils würdevoll in Papierform durch die Weltgeschichte zu tragen ist – Umschreibung: Hybridform; Ergebnis: Peinlichkeit par excellence. Und für private Antragsteller soll es ja sogar noch mal anders laufen. Jedenfalls: Die oben genannte Schutzfunktion ist doch nur vordergründig. Natürlich mag es je nach Generationenzugehörigkeit sein, dass einem Schriftstück mehr getraut wird als einem Bildschirm. Aber mal ganz ehrlich: Die Echtheit oder Schlüssigkeit kann der Betroffene ohnehin nicht ohne Beistand überprüfen. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Den Gerichtsvollzieher zu Gast hat niemand gern, sei es wegen des sprichwörtlichen Offenbarungseids, auch vor den Nachbarn, oder des unerwarteten Verlusts von Geldwerten. So ein staatlicher Eingriff in gleich mehrere Grundrechte muss gut begründet und nachgewiesen sein. Was soll also nun getan werden? Lässt man mal die sich verzögernde Datenmigration beim Grundbuch weg, soll dem Gerichtsvollzieher in größerem Umfang erlaubt werden, dass er sich mit seinem Tablet autorisiert anstatt mit einem analogen Schriftstück. Dazu kommen weitere Übermittlungserleichterungen, aber, wie gesagt, inkonsequent, da privatwirtschaftliche Inkassounternehmen weiter analog einreichen dürfen. Bezeichnend sind die Mutmaßungen des Bundesrats, ob ein Digitalisierungsrabatt in Form des Wegfalls von Vorschussgebühren noch nötig ist oder nicht. Zum einen ist es rechtlich überholt, zum anderen ein Ausdruck, dass es mit der Akzeptanz der Digitalisierung auch bei berufsmäßiger Befassung weiterhin hapert. Das zumindest finde ich schade. Was ich jedoch voll verstehen kann, ist die zugrundeliegende Skepsis beim Bürger. Fühlt man sich seit Jahrzehnten vom Staat bestenfalls bemuttert, schlimmstenfalls ausgenommen oder sogar ausgespäht, dann ist es nur logisch, dass man dies nicht noch quasi automatisiert oder erleichtert sehen möchte. Diesen verfahrenen Zustand haben Sie in der Ampel sowie in den Merkel-Regierungen aber sich selbst zuzuschreiben. Denn Grund des von Ihnen zugegebenen alarmierend steilen Anstiegs der Zahl der Zwangsvollstreckungen sind Coronasabotage der Wirtschaft sowie Massenimport von finanziell Bedürftigen. Davon kann jeder aufrechte Gerichtsvollzieher ein Lied singen – natürlich nur im Geheimen, ohne die Vorgesetzten. Vielen Dank.