Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz – ein weiterer Versuch der Symptombehandlung der Folgen der Masseneinwanderung. Denn das, was Sie heute nicht gesagt haben, Herr Minister – vielleicht schenken Sie mir kurz Ihr Ohr; die anderen haben es ja Gott sei Dank gehört –, ist nämlich, dass das ein relativ neues Phänomen ist; es ist gar nicht so alt. Wir haben es typischerweise sowohl bei denjenigen auf Käuferseite als auch bei denjenigen, die dort wohnen, mit Leuten aus Südosteuropa zu tun – Sie haben es eben gesagt, sogar relativ unumwunden –, die nicht so gewöhnt sind an unsere Mülltrennungssysteme usw. Ich kenne diese Fälle aus meiner früheren beruflichen Praxis. Das sind typischerweise Roma-Familien. Das stellt uns vor sehr, sehr große Probleme. Eine Mediterranisierung des Umfeldes findet statt. Genau solche Punkte muss man ansprechen. Aber das, was Sie hier machen, ist halt nur Symptombehandlung. In einer Zwangsversteigerung können Sie Immobilien erwerben. Sie kriegen einen Zuschlag und müssen nur 10 Prozent des Verkehrswertes hinterlegen; das kann relativ überschaubar sein. Dann hat man nach sechs bis acht Wochen einen sogenannten Verteilungstermin. Dann sollte man zahlen. Wenn man das nicht tut – und das ist wohl nicht vorgesehen –, dann dauert es weitere Monate, bis wieder ein Versteigerungstermin angesetzt wird und man das Ganze los ist. Bis dahin ist man aber Eigentümer. Man kann also die Mieten vereinnahmen – genau das ist ja der Sinn der Übung; es ist sicherlich verkehrt, dass das zulässig ist – und kriegt dann erst später, nach Monaten, vielleicht einem Jahr, das Eigentum wieder weggenommen. Das wollen Sie mit der Regelung unterbinden, dass die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, eine gerichtliche Verwaltung beantragen kann. Dieser Zwangsverwalter übernimmt dann die Mieten und sorgt für den Unterhalt des Gebäudes – durchaus sinnvoll. Man kann darüber nachdenken, ob das immer sinnvoll ist, weil nämlich – so sieht das Gesetz es jedenfalls derzeit vor – die Gemeinde sagt, was eine Problemimmobilie sein soll. Da werden sehr diffuse, sehr schwammige Begriffe verwendet, ehrlich gesagt. Da steht was drin von baulichen Mängeln oder unangemessener Nutzung. Es wird bei den allermeisten Zwangsversteigerungsobjekten der Fall sein, dass da Mängel herrschen oder eine unangemessene Nutzung vorliegt. Insofern gibt es ein gewisses Maß an Willkür seitens der Gemeinde und Probleme für redliche Ersteher. Da sollte man, denke ich, auch Rechtsmittel haben, damit man sagen kann: „Es ist falsch, dass die Gemeinde sagt, das sei eine Problemimmobilie“, und damit diese Feststellung im Nachhinein auch aufgehoben werden kann. Insofern ist es sicher interessant, noch mal darüber nachzudenken, wie das genau ausgestaltet werden sollte. Aber die Ursache für das Phänomen „Schrottimmobilien“ und den Bedarf, Missbrauch zu bekämpfen, ist eine ganz andere, und Sie, Herr Minister, haben sie hier heute Abend sogar kurz angesprochen. Vielen Dank dafür!