Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen mit diesem Gesetz endlich einen Grenzwert in die parlamentarischen Beratungen ein. Mit dem Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum halten wir uns dabei streng an die Empfehlungen des Expertengremiums aus dem BMDV. Nach Expertenmeinungen entspricht das Unfallrisiko dem von 0,2 Promille beim Alkohol. Damit sind 3,5 Nanogramm eine sehr strenge Regelung, und das zu Recht; denn selbstverständlich darf auch zukünftig niemand im Rausch Auto fahren. Wir verankern außerdem die Verwendung von Speicheltests; denn damit kann die Trennung von Konsum und Fahren noch besser nachgewiesen werden. So entsteht eine faire Regelung für die Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten, die Konsum und Fahren trennen. Und darum geht es bei der Verkehrssicherheit: Menschen dürfen nach dem Konsum von Cannabis eben erst dann wieder Auto fahren, wenn keine Wirkung mehr vorliegt. Leider bleibt die bisherige Regelung für Fahranfänger/-innen und junge Fahrende unter 21 Jahren erhalten. Als Grüne halten wir die Regelung angesichts des sehr strengen Grenzwerts für alle Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten für unnötig. Immerhin konnten wir aber eine Evaluierung nach drei Jahren verankern. In den letzten Jahrzehnten sind Zehntausende Menschen zu Unrecht mit Führerscheinentzug für Cannabiskonsum bestraft worden – Menschen, die ohne Einschränkungen am Verkehr teilgenommen haben, bei denen lediglich THC im Blut nachgewiesen werden konnte, weil bei regelmäßigem Konsum ein Rest THC eben nachweisbar bleibt, auch wenn die Wirkung längst abgeklungen ist. Mit dem neuen Grenzwert beenden wir endlich Kriminalisierung und Verbotspolitik über das Führerscheinrecht. Das Gesetz ist ein Meilenstein. Überhaupt ist uns mit der Cannabisreform gelungen, wofür sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben: die Überwindung der schädlichen Prohibition. Erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten werden nicht mehr kriminalisiert, und wir stärken mit der Möglichkeit zum Eigenanbau und ab Juli in Anbauvereinigungen sowohl Jugend- als auch Gesundheitsschutz. Mit diesem Gesetzentwurf halten wir Wort und setzen eine Protokollnotiz um, die mit den Ländern vereinbart wurde, um ihre Bedenken aufzunehmen und – das war entscheidend – um eine Blockade im Bundesrat zu verhindern. Dabei legen wir von Bundesseite in Sachen Prävention noch einmal nach. Außerdem flexibilisieren wir die Kontrollen der Klubs und erleichtern so den Aufwand der Länder. Der nichtgewerbliche Charakter der Klubs wird klarer definiert. Aber: Wir müssen aufpassen, dass die Gründung und die Arbeit von Klubs nicht unnötig erschwert werden; denn wir brauchen sie, um den Schwarzmarkt einzudämmen. Über die konkrete Ausgestaltung des Änderungsgesetzes muss also noch beraten werden. Vielen Dank.