Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar dieses Jahres die Teillegalisierung von Cannabis beschlossen. Im vorliegenden Gesetzentwurf zum Straßenverkehrsgesetz schlagen wir nun einen THC-Grenzwert vor. Und zwar tun wir das nach sehr langen und gründlichen Beratungen an dieser Stelle. Ursprünglich hatte das BMDV – auch unter CDU/CSU-Ägide – eine Grenzwertkommission eingesetzt, die sich über Jahre leider nicht auf einen wissenschaftlich validen Grenzwert einigen konnte. Der Verkehrsgerichtstag mit all den Experten, die für Verkehrssicherheit stehen, hat uns zweimal aufgefordert, den Grenzwert für THC moderat anzuheben, und wir kommen dem mit diesem Gesetzentwurf nun nach. Das BMDV, das Verkehrsministerium, hat sich aufgemacht und eine Expertengruppe eingesetzt, um den Grenzwert von 3,5 Nanogramm festzulegen. Als Verkehrspolitiker steht für mich fest, dass an allererster Stelle die Verkehrssicherheit stehen muss. Denn Kiffen und Fahren müssen getrennt werden. Mit Cannabis ist es leider etwas anders als mit Alkohol; denn Cannabis ist länger nachweisbar, aber die rauschende Wirkung ist schneller weg. Deshalb haben uns alle Experten gesagt, dass wir diesen Grenzwert anpassen müssen. Bisherige Rechtsprechungen sehen einen Grenzwert von 1 Nanogramm vor. Es gibt viele Menschen, die mit Cannabis erwischt worden sind und dann unberechtigterweise zu einer MPU mussten und den Führerschein länger abgeben mussten. Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir zweierlei Dinge tun: Zum einen müssen wir trennen zwischen Konsum und Fahren, und zum anderen müssen wir gucken, dass vom Konsum keine Gefahr für den Verkehr ausgeht. Das haben wir getan. Ich danke dem Expertengremium. Wir haben uns in der letzten Woche als Berichterstatter mit den Experten auseinandergesetzt. Wenn es jetzt hier Vorwürfe aus Oppositionsparteien gibt, in dieser Expertengruppe seien nur enthusiastische Hanffreunde unterwegs gewesen, dann muss ich wirklich deutlich das Gegenteil sagen: Die haben sehr verantwortungsbewusst gehandelt – das waren Experten aus verschiedenen Fachgebieten – und uns auf den Weg gegeben, diese 3,5 Nanogramm zu wählen. Das Signal, das, glaube ich, von allen an dieser Stelle ausgehen sollte, ist: Wir wollen nicht, dass Menschen, die aktiv gekifft haben, sofort wieder ins Auto steigen und dann berauscht fahren. Genauso wenig wollen wir, dass Menschen nach starkem Alkoholgenuss ins Auto steigen. Also: Wer gekifft hat, der fährt nicht, und zwar – das steht uns für uns ganz klar fest –, bis er wieder nüchtern ist. Und das entspricht diesem Gesetzentwurf. Ich hoffe, dass wir in den Anhörungen und Beratungen noch einmal deutlich machen können, dass wir einen sicheren Verkehr wollen, aber auch ermöglichen wollen, dass Menschen, die Cannabis angemessen konsumieren, weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen können. Vielen Dank.