Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Koalition hat im Juli 2017 mit dem Kinder- und Jugendschutz ernst gemacht und im Ausland und Inland geschlossene Kinderehen für unwirksam erklärt. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Februar 2023 bestätigt, dass die pauschale Annahme der Unwirksamkeit rechtens ist. Es hat jedoch gefordert, dass die meist jungen Mädchen Versorgungs- und Unterhaltsansprüche erhalten sollen. Auch verlangt das Gericht eine Heilungsmöglichkeit der unwirksamen Ehe, nachdem beide Ehegatten volljährig geworden sind. Wir als Union haben mit unserem Antrag „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen unverzüglich nachbessern“ auf die bevorstehende Frist zur Umsetzung am 30. Juni hingewiesen. Aber obwohl die Abgeordneten der Ampel in der Debatte mehrfach beteuerten, dass eine Einigung vorliege, konnten sie uns keine Antwort auf die Frage geben, was denn nun Inhalt sei. Es gab lediglich nebulöse Andeutungen. Frau Dilcher zählte die Dinge auf, die zu regeln wären: Ansprüche auf Unterhalt, erbrechtliche Konsequenzen, die Namensführung, die Rechtsstellung der in der unwirksamen Ehe geborenen Kinder. Frau Kaddor erinnerte daran, dass eine Lösung gut durchdacht sein müsse und dass auch Beratungsangebote für die minderjährigen Ehepartner vorgesehen seien. Wenn Sie, Herr Minister Buschmann, die Reden angehört und sich zu Herzen genommen hätten, dann müsste der heute vorliegende Gesetzentwurf anders aussehen. Unterhalt und Heilung sind nicht die einzigen Punkte. Wir begrüßen, dass Sie an der Unwirksamkeit der Kinderehen festhalten. Auch ist es gut, dass im Gesetzentwurf eine Möglichkeit geschaffen wurde, die Ehe wieder zu heilen, wenn die beiden Betroffenen volljährig geworden sind. Es wäre begrüßenswert, wenn Sie eine Klarstellung vornehmen würden, dass in den Fällen der unwirksamen Ehe nicht nur dann auf die Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses verzichtet wird, wenn die beiden unwirksam Verheirateten die Ehe nach Eintritt der Volljährigkeit erneut schließen, sondern bei jeder neuen Eheschließung. – Deswegen darf er die Dinge ja trotzdem mit einschließen. Wir vermissen im Gesetzentwurf die Beratung des ehemals unter 16-jährigen Ehegatten vor einer erneuten Eheschließung, so wie es Frau Kaddor angekündigt hat. Weiter sollten Sie bei den Regelungen zum Unterhalt noch einmal nachbessern. Ihr Vorschlag ist zu kleinteilig. Durch die Regelungen werden die Rechtsfolgen einer unwirksamen Ehe denen einer wirksamen gleichgestellt. Auch Regelungen zur Abstammung und zum Erbrecht fehlen in Ihrem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf enthält also noch viele Schwächen, die in den Ausschussberatungen beseitigt werden müssen. Herzlichen Dank.