Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist jetzt anscheinend irgendwie aus der Mode gekommen, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zu reden. Das finde ich überraschend; denn wir sind das Legislativorgan. Deswegen werde ich mal zwei, drei Sachen zu diesem Gesetzentwurf sagen. Frau König, natürlich werden dadurch keine neuen Wohnungen gebaut. Das ist auch nicht Sinn und Zweck des Gesetzentwurfs. Der Gesetzentwurf hat zum Inhalt, dass die Länder – 16 an der Zahl – die ihnen vorliegenden Daten häufiger und vollständiger melden als bisher. Das ist Kern dieses Gesetzes. Würden die Länder ihren Aufgaben nachkommen, bräuchten wir dieses Gesetz auch gar nicht. Wenn Sie jetzt plötzlich erwähnen: „Da werden keine neuen Wohnungen gebaut“, dann ist dazu zu sagen: Das ist auch nicht Sinn und Zweck dieses Gesetzentwurfs. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Union, Sie rufen hier rein: Es ist zu viel Bürokratie! – Ich frage jetzt mal die Damen und Herren, die uns zuhören, und auch die Kolleginnen und Kollegen, die etwas davon verstehen: Ist es Bürokratie, wenn die Daten, die der Staat erhoben hat, von der Landesebene zur Bundesebene kommen? Ist das Bürokratie? – Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, die Entlastung der Unternehmen ist eins zu eins im Gesetz beziffert. Im Gegensatz zu den Gesetzen der Union kommt dabei eine Minuszahl heraus. Die Unternehmerinnen und Unternehmer werden durch dieses Gesetz entlastet. Das wurde errechnet, und so stimmt das auch. Sie wissen ja, ich bin ein leicht erregbarer Typ; das ist nun wirklich keinem verborgen geblieben. Es ist mir ja auch bewusst, und zumindest ich mag das an mir. Aber dazu, dass sich ausgerechnet die CDU/CSU-Fraktion hierhinstellt und von einem Bürokratiemonster spricht, weil die Länder die ihnen vorliegenden Daten dem Bund melden sollen – ausgerechnet die Fraktion der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, unter deren Regentschaft Bürokratie auf uns niedergeregnet ist wie noch nie zuvor in Europa –, muss ich ernsthaft sagen: Ich glaube, Sie haben sich weder mit dem Gesetz noch mit der Baubranche beschäftigt. Zur Baubranche. Das tut Ihnen jetzt weh, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Union: Stichwort „Baufertigstellungen 2021“. Ich würde Ihnen das Jahr noch zurechnen, weil wir ja erst im Dezember die neue Bundesregierung gestellt haben. Ich weiß nicht, ob wir da einen Konsens haben; aber ich würde Ihnen das Jahr 2021 höflichkeitshalber zurechnen. 293 393 Baufertigstellungen im Jahr 2021. 2023 vermutlich – so war heute in den Zeitungen zu lesen – 295 000 Baufertigstellungen. Ich weiß, die Situation der Branche ist schwierig; ich weiß es. Ich sehe es auch an den Zahlen der Baugenehmigungen. Aber wenn Sie sich hierhinstellen und sagen, es wäre alles vorbei, wir hätten das Armageddon erlebt, obwohl 2023 2 000 Wohneinheiten mehr fertiggestellt wurden als in Ihrem letzten Regierungsjahr, dann muss ich sagen, dass es wirklich notwendig ist, dass Sie mehr Daten für Ihre Arbeit zur Verfügung haben; und die liefert Ihnen dieses Gesetz dieser Regierung. Gern geschehen, liebe CDU/CSU! Und abschließend: Das Gesetz sieht vor, dass, wenn die Länder die Daten, die ihnen durch Bauantragsverfahren – übrigens auch durch die Förderverfahren, die durchlaufen werden – vorliegen, nicht haben, nicht übertragen können oder wollen, auf den Bauherren zurückgegriffen werden kann. Das steht momentan noch im Gesetz. Ich weiß, das ist Ihnen gar nicht aufgefallen; ich merke es gerade. Das steht im Gesetz. Wir sind hier in der ersten Lesung. Ich bin sehr dafür, dass wir diesen Passus verbessern. Ich bin sehr dafür; denn die Daten liegen den Ländern vor. Ich bin es leid, dass wir wieder auf die Bauherren zurückgreifen müssen, weil die Länder nicht mal das seit Jahren zur Verfügung stehende XBau nutzen. Deswegen lassen Sie uns die Daten, die wir brauchen, von den Ländern, die sie haben, in den vorgesehenen Zeiträumen holen. Vielen Dank.