Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich berichte heute über eine Petition, zu der die Ausschussmitglieder einstimmig das höchste Votum abgegeben haben. Der Petitionsausschuss hat im Kern beschlossen, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Das höchste Votum bedeutet bekanntlich, dass der Ausschuss meint, das Anliegen sei begründet und Abhilfe sei notwendig. Worum geht es also? Mit der Petition wird ein mehrtägiger Sonderurlaub beider Elternteile gefordert, und zwar in Fällen von Fehl-, Früh- und Totgeburten. Auf den ersten Blick mag man annehmen, dass zu dem Thema kaum Regelungsbedarf besteht. Nach dem geltenden Recht haben die betroffenen Eltern in solchen Fällen ja einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der wird in diesen Fällen häufig anzunehmen sein. Denken Sie auch an die Verlängerung der Mutterschutzfrist bei Frühgeburten. Aber bei einer Frühgeburt im frühen Stadium, also vor der 24. Schwangerschaftswoche, fehlt der Schutz, und eine Krankheit wird nicht immer diagnostiziert. Dabei stehen wir hier nicht vor Kleinigkeiten. Sowohl der Anteil der Früh- als auch der Totgeburten steigt. So hatten wir im Jahre 2007 3,5 Totgeburten auf 1 000 Schwangerschaften, während es 15 Jahre später schon 4,4 waren. Die Ursachen hierfür sind vielfach noch ungeklärt. Wir sollten uns auch vergegenwärtigen, was die freigeklagten Pfizer-Akten zutage gefördert haben. Von 50 Schwangeren, die an der Testphase teilgenommen hatten, die also das Covid-Vakzin erhalten hatten, hatten 22, also 44 Prozent, eine Fehlgeburt. Das ist statistisch nicht relevant; dazu ist die Vergleichsgruppe zu gering. Aber normalerweise kommt eine Fehlgeburt nur bei 10 bis 15 Prozent der Schwangerschaften vor. Die seelische Belastung der Familien ist gravierend. Vielleicht haben die eine und der andere im näheren Umfeld – im Familienkreis, im Bekanntenkreis – einmal miterlebt, was das für die Betroffenen bedeutet, was es bedeutet, wenn ein lang gehegter Kinderwunsch sich in Nichts auflöst. Wenn die werdende Mutter ohne Kind nach Hause zurückkehrt und das eingerichtete Kinderzimmer leer bleiben wird, dann stellt sich tiefe Trauer ein. Es bleibt aber nicht dabei: Manchmal machen sich die Frauen selber Vorwürfe: Hätte ich nicht doch irgendwie etwas anders machen sollen? Dann wäre es nicht passiert. – Sollen diese Eltern nun darauf angewiesen sein, einen verständnisvollen Arzt zu finden, der darauf Rücksicht nimmt, diesen psychischen Ausnahmezustand erkennt und dann eine Krankmeldung ausstellt? Der Ausschuss meint: Nein. Eine familienfreundliche Politik muss die betroffenen Eltern besser auffangen und schützen. Vielen Dank.