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Um es noch mal zu sagen: Diese Zahl stammt nicht von mir, sondern von den Sachverständigen. Sie war Teil der Anhörungen zur Kindergrundsicherung hier im deutschen Parlament. Da hat die Bundesarbeitsagentur vorgestellt, dass sie den Erfüllungsaufwand eben in dieser Größenordnung sieht. Und nichts anderes wurde dann zu einem anderen Zeitpunkt noch mal wiederholt. Das sind nicht meine Zahlen,
Die stehen doch auf der Homepage Ihres Hauses!)
sondern es sind die Zahlen der Sachverständigen. Und ansonsten: Ja, wenn Anträge gestellt werden, müssen Anträge auch beschieden werden. Dafür wird es wahrscheinlich auch Personal brauchen.
Vielen Dank. – Frau Wulf, bitte.