- Bundestagsanalysen
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Materiell ist es der gleiche Eurobetrag. Materiell ändert sich etwas für „Kinder“ ab 18 Jahren, weil dann beim Kindergarantiebetrag die Anspruchsberechtigung auf die Kinder wechselt, die 18 Jahre und älter sind. Konkret geht es beim Kinderzusatzbetrag darum, dass wir damit Verrechnungsvarianten, die es derzeit mit den Eltern im Bürgergeldbezug gibt, aus Sicht der Kinder verbessern. Aber vor allen Dingen verhindern wir damit die Exportierbarkeit des Kinderzusatzbetrages. Und, ich glaube, das ist auch eine gute Absicherung gegen Missbrauchsmöglichkeiten in diesem Bereich. Auch das ist ein positiver Schritt bei der Kindergrundsicherung.
Frau Wulf.