Frau Ministerin Paus, nach Ihrem Gesetzentwurf zur Einführung der Kindergrundsicherung, über die wir gerade sprechen, soll künftig das Kind und nicht mehr die Eltern alleiniger Anspruchsberechtigter für den Zusatzbetrag sein. Welche materiellen Vorteile ergeben sich Ihrer Auffassung nach für ein Kind dadurch?