- Bundestagsanalysen
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Um noch mal darauf hinzuweisen: Ich möchte natürlich nicht, dass die Exekutive ihre Kompetenzen überschreitet. Im Gegenteil: Ich hatte unterstrichen, dass wir das Glück haben, in einem Rechtsstaat mit der entsprechenden Gewaltenteilung und den entsprechenden Institutionen zu leben. Nichtsdestotrotz mussten wir in den letzten Jahren erleben, dass Hass im Netz zugenommen hat und dass die Rahmenbedingungen, die wir hatten, nicht ausreichend waren, weswegen wir auf europäischer Ebene den Digital Services Act mit entsprechenden Aufsichtskompetenzen für die EU-Kommission verabschiedet haben. Die entsprechende gesetzliche Änderung für die Bereiche, die unter die deutsche Aufsicht fallen, haben wir in Deutschland mit dem Digitale-Dienste-Gesetz durchgeführt.
Frau Ministerin.
Außerdem gibt es weitere Diskussionen um das Thema „Digitales Gewaltschutzgesetz“.
Frau Ministerin.
Darauf habe ich mich bezogen.
Jetzt hat Frau Klein-Schmeink das Wort.