Frau Ministerin, bisher war es eigentlich Konsens, dass sich die Exekutive an den Grundrechtskatalog zu halten hat. Ich habe bewusst dieses Lüth-Urteil herangezogen. Jeder heute noch lebende Jurist in Deutschland kennt das. Es gehört zur Ausbildung, zur Schulung der Grundrechtsdogmatik; auch für mich ist es eine Richtschnur meines Arbeitens im Parlament. Halten Sie es bei diesem wichtigen Grundrecht für richtig, dass man an diesen Grenzen scheibchenweise herumarbeitet, um die Befugnisse der Exekutive auszudehnen?