- Bundestagsanalysen
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Sehr geehrter Abgeordneter, ganz herzlichen Dank für die Frage. Das gibt mir noch mal die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass wir in der Tat das Glück haben, in einer Demokratie, in einem Rechtsstaat zu leben, und dass wir ein Grundgesetz haben, dessen Inkrafttreten vor 75 Jahren wir glücklicherweise in diesem Jahr feiern können und das die Meinungsfreiheit in Deutschland sicherstellt und ermöglicht. Davon ist Hass und Hetze aber nicht abgedeckt.
Sie entscheiden, was Hass ist!
Weitere Zurufe von der AfD)
Wir haben eingangs die sehr beeindruckenden Worte der Bundestagspräsidentin gehört, dass wir momentan Situationen haben, in denen Menschen systematisch eingeschüchtert werden, in denen systematisch Angst verbreitet wird und in denen unsere Demokratie und gerade die Meinungsvielfalt systematisch ausgehöhlt werden. Deswegen hat es verschiedene Gesetzesänderungen gegeben. Unter anderem gibt es zum Thema „Hass im Netz“ den Digital Services Act, auf den sich die gesamte Europäische Union verständigt hat. Dort hat man festgestellt, dass die entsprechenden Social-Media-Plattformbetreiber natürlich eine Verantwortung haben, darauf zu achten, welche Risiken ihre Plattformen bergen, auf denen leider zu wenig gegen Hass und Hetze vorgegangen wird.
Frau Ministerin.
Auf diese Gesetzesänderung habe ich mich bezogen.
Frau Ministerin!
Die sind jetzt in der Umsetzung, und weitere Debatten finden im Parlament statt.
Es gibt eine ganze Reihe von Nachfragen. Die erste kommt von Frau Klein-Schmeink.
Er hat noch eine!)
– Ach so, Entschuldigung. – Sie haben noch eine Nachfrage? – Verzeihung.