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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Minister, in seiner ersten Regierungserklärung hat der Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigt, dass der Mindestlohn einmalig auf 12 Euro erhöht wird. Er hat hier vor dem Deutschen Bundestag gesagt – ich zitiere –:
„Das Mindestlohngesetz sieht die regelmäßige Anpassung durch eine unabhängige Kommission vor. Diese Regelung werden wir beibehalten.
Und doch werden wir einen einmaligen Anpassungsschritt des Gesetzgebers vornehmen.“
Was hat das jetzt mit der Frage zu tun?)
Jetzt hat der Bundeskanzler vorgeschlagen, dass der Bundestag den Mindestlohn auf 14 Euro bzw. 15 Euro erhöht. Ich möchte von Ihnen wissen: Werden Sie sich dem Bundeskanzler bei diesem Wortbruch in den Weg stellen, oder unterstützen Sie ihn dabei, diesen Wortbruch zu begehen?
Beifall bei der CDU/CSU
Oder hat der Kanzler das vergessen?)