- Bundestagsanalysen
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Erstens, Frau Kollegin, bin ich Ihnen dankbar, dass Sie das ansprechen. Die Sanktionsmöglichkeit für Totalverweigerer hat nämlich auch eine generalpräventive Verhaltenswirkung, und wirkt nicht nur auf die, gegen die sie ausgesprochen wird. Davon bin ich überzeugt. Das ist ein Grund, warum wir das eingeführt haben.
Beifall bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])
Zweitens. Das ist am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten, sodass uns noch keine Zahlen vorliegen.
Drittens. Natürlich ist es nicht einfach, eine Totalsanktion vorzunehmen; und das ist auch gut so. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich in seinem Urteil zum Thema Sanktionen hohe Hürden gesetzt. Das ist anstrengend an diesem Punkt. Aber es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Angemessenheit von Mitwirkungspflichten und Sanktionen, und das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen; denn Sie wollen sich ja nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen, auch nicht über das Bundesverfassungsgericht.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jens Teutrine [FDP])
Die nächste Nachfrage noch zu diesem Thema aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Müller-Gemmeke.