Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Freiwilligen-Teilzeitgesetz: Das ist ein etwas sperriger Titel für ein Gesetz, hinter dem sich aber tatsächlich Modernisierung und Flexibilisierung und damit viele Verbesserungen verbergen. Von daher ist es gut, dass wir dieses Gesetz heute beschließen. Ich möchte mich an dieser Stelle – das kommt manchmal ein bisschen zu kurz – sowohl bei den Kolleginnen und Kollegen der Ampel als auch beim Bundesministerium für die sehr gute Zusammenarbeit bei diesem Gesetz bedanken. In Anbetracht dessen, was aktuell möglich ist, haben wir das Beste für die gut 100 000 Freiwilligendienstleistenden herausgeholt. An dieser Stelle muss ich dann doch sagen, dass „besser“ nicht zwangsläufig „teurer“ sein muss. Die Frage ist aber: Was verbessern wir konkret? Einige Punkte sind schon an verschiedenen Stellen angeklungen. Zum Ersten schaffen wir die Möglichkeit für einen Teilzeitdienst, und zwar ohne Begründung auch für Menschen, die jünger als 27 sind. Das ist richtig. Das alte System, in dem man persönliche Gründe offenlegen musste, war nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus hat es die Verfahren auch unnötig verkompliziert. Auf diese Art und Weise schaffen wir – das haben wir auch schon in der Anhörung gehört – auch neue Handlungsfelder, was sehr zu begrüßen ist. Zum Zweiten erhöhen wir die Höhe des Taschengeldes. Es ist auch schon angesprochen worden, dass die Taschengeldobergrenze von aktuell 453 Euro auf 604 Euro ansteigt. Auch das ist ein Schritt in die richtige Richtung. An der Stelle möchte ich auch sagen: Wir alle wissen um die Bedeutung der Freiwilligendienste. Und genau deswegen werden wir uns auch weiterhin für eine auskömmliche Finanzierung einsetzen. An dieser Stelle möchte ich jetzt aber zwei Sachen sagen: Zum einen ist es wichtig: Wenn man Forderungen nach mehr Mitteln in den Raum stellt – das klang ein bisschen bei der Union an –, dann muss sich das auch in den Anträgen wiederfinden. In den Anträgen stehen nämlich Formulierungen wie „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“. Es ist also kein Mehr, was da abgebildet wird. Was ich aber zum anderen an dieser Stelle noch viel entscheidender finde – das sollte angesprochen werden –, ist das, was die AfD hier gerade präsentiert hat: Da kommt zunächst eine Kurzintervention, die in den Raum stellt, dass man das Taschengeld eigentlich streichen sollte. Im nächsten Wortbeitrag ist aber zu hören, dass man aber wiederum eine Taschengelduntergrenze einführen möchte. Das ist erst einmal in sich nicht schlüssig. Darüber hinaus möchte ich Ihnen auch sagen, warum wir diesen Änderungsantrag ablehnen, nämlich weil er handwerklich – als Überschrift – schlecht gemacht ist, Herr Reichardt. Er ist schlecht gemacht! – Ich erzähle Ihnen auch, warum. – Es ist so: Sie fordern etwas, ohne die Finanzierung sicherzustellen, auch das findet sich nämlich nicht im Antrag. Wenn Sie mal zuhören würden im Ausschuss – nicht mir, sondern den Sachverständigen –, dann würden Sie wissen, dass Ihr Antrag zu einem Minderangebot führen würde, weil es am Ende so ist, dass Sie ja mehr bezahlen müssten, Sie aber die Haushaltsmittel dafür nicht zur Verfügung gestellt haben. Am Ende würden Sie das Modell und die Modellvielfalt einschränken. Von daher ist das ein richtig schlechter Antrag. Deswegen werden wir diesen ablehnen. Als Letztes ist es so: Die Mobilitätsanträge werden auch als Möglichkeit geschaffen; das brauche ich auch nicht weiter ausführen. Meine Redezeit geht auch zu Ende. Ich komme zum letzten Satz. – Den letzten Satz möchte ich nutzen, um allen Freiwilligendienstleistenden und ihren Betreuern für ihre großartige Arbeit zu danken. Es ist sehr wertvoll, was Sie für dieses Land und unsere Gesellschaft leisten. Von daher: Herzlichen Dank dafür!