Herr Präsident! Herr Kollege Willsch, ich bin Ihnen dankbar für die Nachfrage, weil sie mir Gelegenheit gibt, das noch mal klarzustellen. Erstens. In der Tat ist es richtig, dass wir in den Jahren 2022 und 2023 eine hohe Belastung beim Erfüllungsaufwand hatten. Sie werden aber auch wissen, was die Gründe dafür waren. Die gehen in der ganz überwiegenden Anzahl darauf zurück, dass wir eine Gasmangellage bekämpfen mussten und dass wir uns in einer außergewöhnlichen Situation bei der Energieversorgung dieses Landes befanden. Das ist der übergroße Teil der Maßnahmen, die zu diesem Erfüllungsaufwand – einmalig und auch perpetuiert – geführt haben. Zweitens. Wir bauen nicht etwas unter 1 Milliarde Euro Erfüllungsaufwand im Jahr ab, sondern wir haben mit dem Wachstumschancengesetz – nachdem endlich der Bundesrat zugestimmt hat –, mit dem BEG IV und auch mit den Erleichterungen im Bilanzrecht ein Abbauvolumen in Höhe von 3 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist das größte Bürokratieabbauprogramm in der Geschichte dieses Landes. Amtlich festgestellt von Destatis, dem Statistischen Bundesamt, ist der Bürokratiekostenindex schon auf einem Allzeittief. Dass wir immer noch nicht am Ziel sind, will ich Ihnen ja zubilligen. Deshalb werbe ich dafür, dass wir weitermachen. Wir werden demnächst beim Vergaberecht Vereinfachungen vornehmen. Ich persönlich bin der Meinung, die Bundesregierung sollte jedes Jahr ein Jahresbürokratieabbaugesetz machen; denn das ist eine Daueraufgabe. Man darf nie aufhören, sich immer wieder die Frage zu stellen: Welche Gesetze und Verordnungen brauchen wir überhaupt noch? Das ist eine Daueraufgabe, die wir immer angehen müssen.