Deshalb haben wir die Erwartung, dass jenseits des 1. Januar 2024 der Gesetzgeber auch für 2025 und 2026 die kalte Progression ausgleicht. Da besteht dringender Handlungsbedarf. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bürgergeld ist am 1. Januar 2024 um 12 Prozent angehoben worden. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ist um 6,4 Prozent gestiegen, was eine eindeutig geringere Steigerung als beim Bürgergeld ist. Jetzt gibt es eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die klar definiert, dass das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum die untere Grenze dessen ist, was einkommensteuerrechtlich freizustellen ist. Damit ergibt sich aus dem Verfassungsrecht, unabhängig von irgendwelchem politischen Streit, die Notwendigkeit, die fehlenden 5,6 Prozent bei der Einkommensteuer anzuheben, damit man auch hier auf 12 Prozent kommt. Und, liebe Frau Beck, da gibt es politisch nichts abzuwägen, sondern das Verfassungsrecht ist vom Deutschen Bundestag umzusetzen. Ich würde mich freuen, wenn die Koalition nicht versuchen würde, das Verfassungsrecht abzuwägen, sondern die Verfassung einzuhalten. Das wäre mal eine Leistung. Und, lieber Kollege Mordhorst, ich finde es ja toll, dass Sie sich hierhinstellen und sagen: Leistung, Arbeit müssen sich lohnen. Gleichzeitig erklären Sie, das Lohnabstandsgebot sei eingehalten. Aber an der Stelle geht doch der Staat hin und nimmt den Menschen, die durch Arbeit etwas erwirtschaftet haben, dieses über die Steuer wieder weg – unzulässigerweise, wie ich gerade beschrieben habe; die Verfassung sagt nämlich etwas anderes. Da können Sie doch nicht sagen, das sei gut. Selbst Ihr Finanzminister sagt: Das muss korrigiert werden, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2024. Lieber Herr Schrodi, das ist doch Stümperei, was Sie machen. Sie haben – ich habe es vorhin angesprochen – den Grundfreibetrag angehoben. Als Sie das Bürgergeld angehoben haben, hätten Sie doch wissen müssen, dass Sie beides im Gleichklang tun müssen. Und weil Sie es nicht im Gleichklang getan haben, ist es keine Leistung, das jetzt im Nachgang zu reparieren, sondern es ist Stümperei, wie Sie Gesetzgebung in diesem Land betreiben. Zum Thema „Leistung muss sich lohnen“ will ich auch mal deutlich sagen: Ich bin der Meinung, wir brauchen dringend eine aktivierende Sozialpolitik. Wir wollen Menschen nicht durch Leistungen des Staates versorgen, sondern wir wollen sie dazu anreizen und dazu bewegen, dass sie aus dieser Versorgung herauskommen. Deshalb diskutieren wir hier auch über die wichtige Frage: Welche Signale, welche Anreize senden wir eigentlich den Menschen? Deshalb ist die Korrektur dringend notwendig. Der Kollege Gutting hat darauf hingewiesen: Wir haben im Oktober einen Antrag vorgelegt, in dem dieser Punkt des Grundfreibetrags, aber auch die entsprechenden Leistungen für die Kinder mit aufgerufen worden sind. Insofern will ich auch mal dem Kollegen Gottschalk sagen: Wenn Sie sich hierhinstellen und sagen, die AfD sei die einzige Partei, die an die Menschen denkt, dann ist das absurde Realitätsverweigerung und hat überhaupt nichts mit der Realität zu tun. – Unser Antrag ist hier eben noch nicht behandelt worden, sondern nur im Finanzausschuss; aber trotzdem existiert er ja, und es findet eine Behandlung statt. Jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass wir nach dem 1. Januar 2024 nicht stehen bleiben dürfen, auch wenn, wie hier gesagt wurde, die Kerninflationsrate von 3,3 Prozent ja deutlich geringer sei als im vorigen Jahr. Ja, das ist wahr. Aber 3,3 Prozent sind erstens immer noch nicht das, was wir wollen – wir wollen unter 2 Prozent, bei knapp 2 Prozent liegen –, und zweitens bedeutet das, dass es jetzt immer noch eine kalte Progression gibt, die den Menschen was wegnimmt. – Da sagen Sie, Herr Mordhorst: „Machen wir auch“. Der Finanzminister hat es angekündigt, aber ich bin sehr gespannt, ob alle Kollegen und Kolleginnen aus der Koalition diesen Vorschlag wirklich teilen und unterstützen. Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn das geschehen würde. Dann zum Thema „Leistung bei der Inflationsbekämpfung“. Ich finde es ja immer fantastisch: Wenn die Inflation nach oben geht, dann muss die Notenbank handeln. Wenn die Inflation nach unten gegangen ist, war es der politische Verdienst von irgendjemandem. Ich bin der Meinung, man sollte die Rollenverteilung mal klar sehen: Geldpolitik macht die Notenbank, und Finanzpolitik macht die Politik hier. Jetzt loben Sie sich für den Beitrag Ihrer Finanzpolitik zur Inflationsbekämpfung. Ich kann mich noch gut erinnern, wie das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr Ihre Finanzpolitik und Ihre Haushaltspolitik gewürdigt hat, indem es nämlich gesagt hat: Das ist alles verfassungswidrig, weil Sie viel zu viele Schulden machen wollen. Da ist doch Ihrer „seriösen“ Finanzpolitik ein eindeutiges Testat erteilt worden. Jetzt haben Sie beim Haushalt 2024 alle möglichen Windungen unternommen, – – um Ihren Haushalt wieder einigermaßen verfassungsgemäß zu machen. Deshalb: Stellen Sie sich doch bitte nicht hierhin und sagen, Sie seien die großen Bekämpfer der Inflation. Dann müssten Sie haushaltspolitisch wirklich zu anderen Ergebnissen kommen. Danke schön.