Das DIW sagt deshalb: „Würde sich die AfD-Politik durchsetzen, käme es zu einer Umverteilung von Einkommen und sozialen Leistungen“ von unten nach oben. Die AfD ist schlicht eine neoliberale Partei der Vermögenden. Das ist richtig an dieser Stelle. Die AfD erwähnt außerdem in ihrem Antrag zunächst die hohen Teuerungsraten und die Belastung. Sie vergisst dabei aber drei Dinge: Erstens. Ursache für die hohen Teuerungsraten war der Angriffskrieg Ihres Freundes und Finanziers Putin. Es war sein Gashahn, der zugedreht wurde. Zweitens. Am stärksten betroffen von der Teuerungsrate waren Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Einkommen, die Sie ja nicht entlasten wollen, wie wir gerade gehört haben. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Wahrheit hat es die AfD in der Vergangenheit nicht immer ganz so genau genommen, auch heute nicht. Sie behaupten in Ihrem Antrag, Sie wollten Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten. Wenn man sich aber die entsprechenden Studien von Instituten anschaut, die sich damit intensiv befassen, dann liest man beispielsweise in derjenigen des ZEW zum Wahlprogramm 2021: Nach den Steuerplänen der AfD im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 hätte eine Familie, die aus einem Ehepaar mit zwei Kindern besteht, bei einem Bruttoeinkommen von 20 000 Euro genau null Euro mehr in der Tasche, bei einem Bruttoeinkommen von 40 000 Euro 20 Euro mehr, bei 300 000 Euro Bruttoeinkommen hingegen 42 620 Euro mehr. Drittens. Sie lassen unerwähnt, dass die gute Arbeit dieser Bundesregierung dazu geführt hat, dass die Inflationsrate nun sinkt – aktuell liegt sie bei 2,2 Prozent –, unter anderem, weil wir schnell Gas aus anderen Quellen bezogen haben, weil wir Energiepreisbremsen eingeführt haben und die Preise nun wieder stark sinken. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Menschen in Deutschland und für die Unternehmen in Deutschland, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die AfD ist in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Bundespartei ist ein Verdachtsfall. Sie stehen auf Kriegsfuß mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie sind ein Gegner unseres sozialen Rechtsstaats. Das wird auch in Ihrem Antrag deutlich. Herr Gottschalk, Sie haben gerade das Verfassungsgericht bemüht. Ich sage Ihnen – und das sollten Sie wissen –: Es ist verfassungsrechtlich geboten, jedem Bürger und jeder Bürgerin das Existenzminimum zu garantieren. Das Bürgergeld sichert das sozialrechtliche Existenzminimum und ist aufgrund der hohen Teuerungsraten zu Recht deutlich angestiegen. Nun sehen Sie dadurch aber das sogenannte Lohnabstandsgebot gefährdet. Zwei Anmerkungen dazu: Erste Anmerkung. Andreas Peichl vom ifo-Institut – keine Vorfeldorganisation der Sozialdemokratie –: Nehmen Sie das zur Kenntnis, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zweite Anmerkung. Zur Wahrung des Lohnabstandsgebots wollen Sie nach unten treten. Wir brauchen aber starke Gewerkschaften, ordentliche Tariflöhne und eine Anhebung des Mindestlohns. Das hilft den fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land, und all das lehnen Sie aber ab. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz aus dem Jahr 2022 haben wir für die Jahre 2023 und 2024 das steuerrechtliche Existenzminimum, also Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und, wie üblich, auch und vor allem das Kindergeld, deutlich angehoben. Es ist verfassungsrechtlich geboten, dass das steuerrechtliche Existenzminimum nicht hinter das sozialrechtliche Existenzminimum zurückfällt; deshalb werden wir rückwirkend für das Jahr 2024 die Freibeträge nochmals entsprechend anheben. Das ist bereits vereinbart in dieser Koalition. Zum Kinderfreibetrag und zum Kindergeld haben Sie in Ihrem Antrag übrigens nichts gesagt. Es geht Ihnen überhaupt nicht um Inflationsausgleich und die Sicherung eines guten Auskommens für die Menschen in diesem Land, sonst hätten Sie gerade die Familien und ihre Kinder, die derzeit so stark belastet sind durch die Inflation, nicht vergessen. Auch das gehört hier zur Wahrheit dazu. Übrigens haben wir mit dem Inflationsausgleichsgesetz, Herr Gottschalk, was Sie anscheinend nicht wissen, bereits etwas gemacht, was in Ihrem Antrag steht. Wir haben die sogenannten Eckwerte im Einkommensteuertarif verschoben, und zwar mehr, als für den Inflationsausgleich eigentlich notwendig wäre; denn die Inflation fiel letztlich geringer aus, als wir das 2022 angenommen haben. Was Sie aber auch hier verschweigen: Die weitere Eckwerteverschiebung im Einkommensteuertarif, die Sie wollen und fordern, kostet einerseits viel Geld, und andererseits kommt das vor allem den Beziehern höchster Einkommen zugute. Sie bleiben sich also treu: Sie haben ein großes Herz für Vermögende und Spitzenverdiener, aber nicht für die Menschen, die täglich zur Arbeit gehen und ordentliche Löhne brauchen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.