Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe noch nie daran gezweifelt, eine Frau zu sein, und es fällt mir schwer, nachzuvollziehen, wie es in Menschen aussieht, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Ich würde nie auf die Idee kommen, mein Pronomen auf meinem X-Profil zu verewigen, und mit Woke-Kultur kann ich überhaupt nichts anfangen. Wenn ich gendern müsste, fiele mir die Zunge ab. Und dennoch finde ich das Gesetz, das wir heute beschließen wollen, richtig – weil Menschen unterschiedlich sind, weil es Menschen gibt, die ganz offenbar anders empfinden als ich, Menschen, die sich in dem Geschlecht, in das sie geboren sind, falsch fühlen, die leiden und zuweilen sogar Suizide begehen. Dass es Menschen gibt, die eine andere Geschlechtsidentität empfinden als im Personenstandsregister eingetragen, respektiere ich, auch wenn ich es überhaupt nicht nachfühlen kann. Wer bin ich, dass ich dem Lebensglück dieser Menschen entgegenstehe? Warum diese Menschen gängeln, wenn man ihnen auch helfen kann? Geben wir ihnen die Möglichkeit, über ihren Geschlechtseintrag zu bestimmen, ohne sich entwürdigenden Fragen nach bevorzugter Unterwäsche oder Sex und Selbstbefriedigungsverhalten stellen zu müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich gibt es Gesetzesvorhaben, die am Ende mehr Menschen betreffen, und es geht tatsächlich ja auch um nicht mehr als um Einträge in Register. Aber gute Politik für Minderheiten zu machen, hindert uns nicht daran, auch gute Politik für die Mehrheitsgesellschaft zu machen – zumal das Bundesverfassungsgericht das geltende Transsexuellengesetz immer wieder und in wesentlichen Passagen für verfassungswidrig erklärt hat, weil es zu übergriffig war. Da gilt es als Gesetzgeber doch zu reagieren. Natürlich darf man mit einem solchen Gesetz nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Wenigen zu helfen, darf niemandem schaden. Um es mit Immanuel Kant zu formulieren: Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. – Man muss also verantwortungsvoll agieren und darf kein Detail unbedacht lassen. Weil das gelungen ist, bin ich der Überzeugung, dass das heute vorliegende Gesetz ein gutes Gesetz ist. Wir haben die Sorgen, die uns in der Debatte um das Gesetz begegnet sind, ernst genommen. Viele hatten Angst um Frauenhäuser und Frauenschutzräume, um Frauentoiletten und Fitnessstudios. Wir sind dem nachgegangen und haben im Gesetz wörtlich formuliert: Dementsprechend erläuterte uns unter anderem auch der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Durch das SBGG werden Damentoiletten, Umkleiden und Duschen nicht weniger sicher als bisher. Es gab die Sorge um unfaire Wettbewerbe im Sport. Deshalb haben wir ins Gesetz geschrieben: Und viele hatten Sorge um Kinder und Jugendliche, deren Schutz gerade auch meiner Fraktion besonders am Herzen liegt. Wir haben deshalb im parlamentarischen Verfahren noch ein besonderes Sicherheitsnetz für sie eingezogen und geregelt, dass sie bzw. ihre Eltern auch beraten worden sein müssen, zum Beispiel durch Psychologen. Bei Kindern können nur die Eltern eine Erklärung mit Einverständnis der Kinder abgeben. Und auch bei Jugendlichen werden die Eltern einbezogen, müssen zustimmen, gibt es einen Dissens, sogar das Familiengericht. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Gesetz ist kein Detail, keine Eventualität unbedacht und jede Sorge ernst genommen. Für mich und für Sie ändert sich durch dieses Gesetz überhaupt nichts, wenn Sie das nicht wollen. Einigen Menschen können wir helfen. Lassen Sie uns das tun. Vielen Dank.